netzeitung.deCDU will Bundeswehr für «Heimatschutz»

 Herausgeber: netzeitung.de

Lupe CDU will Bundeswehr für «Heimatschutz»

Bundeswehrsoldaten sollen nach Ansicht des CDU-Sicherheitsexperten Strobl künftig als Heimatschutztruppe für Sicherheit sorgen. Bei diesem Thema dürfe es «keine Denkverbote» geben.

Der CDU-Sicherheitspolitiker Thomas Strobl spricht sich für eine Heimatschutztruppe nach ausländischem Vorbild aus. «Die Bundeswehr sollte künftig auch klassische Aufgaben des Heimatschutzes übernehmen», sagte Strobl der Netzeitung. Bei den Herausforderungen, die sich bei der Inneren Sicherheit stellten - Terrorabwehr im Inland, Einsatz bei Katastrophen, Seuchen und Unglücken - «darf es erst einmal gar keine Tabus geben».

So solle die Truppe ihre Soldaten künftig nicht nur für Auslandseinsätze ausbilden, sondern auch in stärkerem Maß in Richtung Heimatschutz, so der Bundestagsabgeordnete Strobl, der zudem Stellvertretender Vorsitzender des Bundesfachausschusses Sicherheitspolitik der Bundes-CDU ist. Auch bei Katastrophen und Unglücksfällen könnten diese Einheiten dann helfen.

Strobl forderte auch eine Reform des Krisenmanagements im Inland. «Die Kommunen sind in großem Maße mit derartigen Situationen wie der in der von der Vogelgrippe betroffenen Region auf Rügen überfordert», so Strobl. Insgesamt hätten die Katastrophen der letzten Zeit meist mehrere Landkreise oder Bundesländer betroffen. «Deshalb ist hier die Bundesebene die richtige Ebene, muss das Krisenmanagement zentral von Bundesebene her gesteuert werden.» Zuständige Länderbehörden sollten dabei eingebunden werden, so Strobl. «Die Gewährleistung von Sicherheit ist ein so hohes Gut und eine staatliche Verpflichtung, so dass wir uns da keine Denkverbote auferlegen sollten.» Strobl ist auch Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses von Bundestag und Bundesrat, der im Verteidigungsfall als «Notparlament» fungiert.

Bedrohung aus Inland und Ausland
Die rot-grüne Bundesregierung hatte das Luftsicherheitsgesetz verabschiedet, um Terrorangriffe im Inland abwehren zu können. Das Gesetz ließ etwa den Abschuss in terroristischer Absicht gekaperter Flugzeuge zu. Das Bundesverfassungsgericht erklärte den Abschuss vergangene Woche für unvereinbar mit der Menschenwürde und damit für grundgesetzwidrig. Aus der SPD kam daraufhin der Vorschlag, den Abschuss nach den Regeln der Landesverteidigung zu vollziehen, also als Verteidigungshandlung zu betrachten.

CDU-Sicherheitspolitiker Strobl hält den Vorschlag «für sehr theoretisch». In der Praxis helfe dies nicht weiter, da dabei unterschieden werde zwischen der Entführung einer Maschine im Ausland und der Entführung einer Maschine etwa in Frankfurt oder München. «Es kann nicht darauf ankommen, ob die Maschine in Paris oder München gekapert wird», so Strobl. «Die Bedrohung ist ja die selbe.»