Auch nach dem Karlsruher Richterspruch würden künftig Alarmrotten der Luftwaffe aufsteigen, um die Situation aufzuklären, wenn Flugzeuge unangemeldet in den deutschen Luftraum eindringen, stellte Jung klar. Sei eine Klärung in der Luft nicht möglich, könnten die Abfangjäger den Eindringling abdrängen, zur Landung zwingen, auch Warnschüsse abgeben. Handele es sich zweifelsfrei um einen terroristischen Anschlag, könnten unbemannte oder nur mit Terroristen besetzte Maschinen auch abgeschossen werden. Seien allerdings Unbeteiligte an Bord, sei ein Abschuss vom Bundesverfassungsgericht untersagt.In der Koalition wird laut Jung jetzt geprüft, ob und inwieweit nach dem Karlsruher Urteil eine verfassungsrechtliche Klarstellung erfolgen kann und muss. In den Koalitionsverhandlungen sei man sich einig gewesen, eine solche Klarstellung erforderlichenfalls vorzunehmen. Auf Bedrohungen wie Terrorangriffe aus der Luft, von See her oder auch mit «schmutzigen Bomben» müsse man reagieren können. (nz)