netzeitung.deEklat im Prozess gegen Holocaust-Leugner

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Ernst Zündel (l.) (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Ernst Zündel (l.)
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

In Mannheim ist es beim Prozess gegen den Neonazi Ernst Zündel zu Tumulten im Gerichtssaal gekommen. Der Richter verhängte eine viertägige Ordnungshaft gegen einen Zuschauer.

Tumulte beim Mannheimer Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel: Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen verhängte gegen einen Zuschauer eine viertägige Ordnungshaft, weil er ihn mit dem Namen «Freisler» beschimpft hatte. Roland Freisler hatte während der NS-Zeit als Präsident des Volksgerichtshofs tausende Unrechtsurteile gefällt.

Meinerzhagen drohte einer Verteidigerin des Angeklagten zudem wegen Missachtung des Gerichts den Ausschluss vom Prozess an: «Sie sabotieren hier das Verfahren.» Bereits in dem im November geplatzten ersten Verfahren hatte er der damaligen Pflichtverteidigerin das Mandat entzogen.

Zündel äußerte sich auch am zweiten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. Aus dem Exil in Kanada und den USA soll der 66-Jährige den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit weltweit via Internet und mit anderen Publikationen abgestritten haben. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Rechtsextremist einer der aktivsten Holocaust-Leugner. Er war vor knapp einem Jahr als unerwünschte Person aus Kanada ausgewiesen worden.

Obwohl das Gericht der Wahlverteidigerin mehrfach das Wort entzog und auch ihr Mikrofon abstellte, redete die Anwältin weiter. Sie bezeichnete das Verfahren als «Schauprozess»: «Damit befinden Sie sich in der Tradition der Holocaust-Prozesse und der Nürnberger Prozesse.»

Das Gericht verhängte auch gegen drei weitere Zuschauer, die in der vergangenen Woche im Gerichtssaal die erste Strophe des Deutschlandsliedes angestimmt hatten, Ordnungsgelder von 200 Euro. Die Verteidigung warf Meinerzhagen Befangenheit und einen «unbändigen Hass gegen alles Deutsche» vor. Zuvor hatte das Gericht bereits mehrere Befangenheitsanträge zurückgewiesen. (nz)