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Lupe Zypries will schnellere Scheidungen ermöglichen

Scheidungen von kinderlosen Ehen sollen nach Auffassung von Justizministerin Zypries vereinfacht werden. Ihre Reform der Familiengerichtsverfahren sieht auch vor, die Rechte von Kindern bei Trennung der Eltern zu stärken.

Scheidungen von kinderlosen Ehen sollen einfacher werden und weniger kosten. Kinder sollen bei Trennung der Eltern mehr Rechte erhalten. Das sind die Kernpunkte einer grundlegenden Reform des Familienprozessrechts, die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Mittwoch auf den Weg brachte. Die Reform könnte Anfang 2008 in Kraft treten.

Ehegatten ohne Kinder sollen sich nach den Vorstellungen von Zypries bei einer Trennung künftig den Anwalt sparen können. Voraussetzung ist, dass sich die Partner vor einem Notar auf das neue vereinfachte Scheidungsverfahren und über den Ehegattenunterhalt, den Hausrat und die Wohnung einigen. «Die Verfahren werden künftig schneller und effizienter sein», erklärte Zypries. Dazu soll auch die Einrichtung eines großen Familiengerichts beitragen, das alle mit Scheidungen zusammenhängenden Streitigkeiten erledigt.
Versorgungsausgleich
Nach den Plänen von Zypries würde das Familiengericht nach der notariellen Einigung der Ehegatten nur noch die Scheidung selbst aussprechen und über den Versorgungsausgleich entscheiden. Durch den Wegfall der Anwaltspflicht könnten die einstigen Partner mehr als die Hälfte der normalen Kosten einsparen, hieß es.

Nach Angaben des Justizministeriums könnte das vereinfachte Verfahren bei der Mehrzahl der Scheidungen in Deutschland angewandt werden. Rund 50 Prozent aller geschiedenen Ehen sind kinderlos. 70 Prozent der Scheidungen sind nach dem Trennungsjahr einvernehmlich. Bislang war vorgeschrieben, dass die Partner wenigstens einen Anwalt einschalten.

Beratungspflicht
Der Deutsche Anwaltsverein forderte, auch künftig wenigstens eine Beratungspflicht durch einen Anwalt vorzuschreiben. Die Erfahrungen mit der bisherigen einvernehmlichen Scheidung zeigten, dass zwar die meisten Ehepaare eine gütliche Trennung wollten, aber nicht wüssten, über was sie sich einig seien. «Der Ärger kommt meist später, etwa wenn einer der einstigen Partner arbeitslos wird», sagte die Familienrechtsexpertin Angelika Rüstow.

Ist eine Unterhaltsvereinbarung erst einmal getroffen, kann sie später nicht mehr angefochten werden. Auch die Grünen befürchten, dass die Interessen insbesondere von Frauen, die in der Ehe zu Gunsten ihres Mannes nicht gearbeitet haben, nicht genügend berücksichtigt werden könnten.

Familienverfahren
Kindern soll in Familienverfahren künftig ein unabhängiger Beistand zur Seite gestellt werden, der ihre Interessen stärker zur Geltung bringt. Er soll dafür sorgen, dass es zu mehr einvernehmlichen Regelungen über das Umgangsrecht kommt. Kindschaftssachen - Verfahren, die elterliche Sorge, das Umgangsrecht oder die Herausgabe von Kindern betreffen - sollen künftig von den Gerichten auch als erstes bearbeitet werden.

Außerdem sollen künftig alle mit einer Scheidung im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten vor einem «großen» Familiengericht verhandelt werden. Viele Prozesse, deren Ausgang für eine Unterhaltspflicht oder den Umfang des auszugleichenden Zugewinns bedeutsam ist, fallen bislang unter die Zuständigkeit der Zivilabteilungen der Amts- und Landgerichte.

Die Verabschiedung des Gesetzes wird wegen des Umfangs der Änderungen voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen. Zu den Eckpunkten können nun die Ressorts Stellung nehmen. Ende des Jahres sollen die Pläne im Bundeskabinett besprochen werden. (nz)