10. Feb 2006 16:31
Das Land Berlin muss die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Mit der Anerkennung sind die Zeugen Jehovas in ihren Rechten den großen Kirchen gleichgestellt und können auch steuerliche Vorteile bekommen. Die Gemeinschaft hatte jedoch stets betont, keine Kirchensteuer zu erheben.Nach dem nun bestätigten Berliner Urteil gibt es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu verhalte. Auch die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts seien durch die Zeugen Jehovas nicht gefährdet.
Der Gemeinschaft war wiederholt vorgeworfen worden, sie isoliere ihre Mitglieder sozial und setze Austrittswillige psychisch unter Druck. Doch nach dem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom März vorigen Jahres gab es keine objektiven Hinweise auf Rechtsverstöße. Es wurde festgelegt, dass der Staat die Gemeinschaft anerkennen muss und eine Revision ausgeschlossen. Das wollte das Land nicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Leipziger Gericht ein. Der Rechtsstreit hatte sich bereits zuvor durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen. (nz/dpa)