netzeitung.deZeugen Jehovas endgültig anerkannt

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Das Land Berlin muss die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkennen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Der mehr als zwölfjährige Rechtsstreit um die Anerkennung der Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas in Berlin ist endgültig beendet. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Beschwerde des Landes Berlin gegen die Nichtzulassung einer Revision zurück, teilte das Gericht am Freitag mit. Damit ist das Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts rechtskräftig, nach dem die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt werden müssen. Damit hat sich die Religionsgemeinschaft diesen Status erstmals in einem Bundesland erstritten (BVerG 7 B 80.05 - Beschluss vom 1. Februar 2006).

Mit der Anerkennung sind die Zeugen Jehovas in ihren Rechten den großen Kirchen gleichgestellt und können auch steuerliche Vorteile bekommen. Die Gemeinschaft hatte jedoch stets betont, keine Kirchensteuer zu erheben.

Nach dem nun bestätigten Berliner Urteil gibt es keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Religionsgemeinschaft nicht rechtstreu verhalte. Auch die Grundprinzipien des Religions- und Staatskirchenrechts seien durch die Zeugen Jehovas nicht gefährdet.

Der Gemeinschaft war wiederholt vorgeworfen worden, sie isoliere ihre Mitglieder sozial und setze Austrittswillige psychisch unter Druck. Doch nach dem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom März vorigen Jahres gab es keine objektiven Hinweise auf Rechtsverstöße. Es wurde festgelegt, dass der Staat die Gemeinschaft anerkennen muss und eine Revision ausgeschlossen. Das wollte das Land nicht hinnehmen und legte Beschwerde beim Leipziger Gericht ein. Der Rechtsstreit hatte sich bereits zuvor durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht gezogen. (nz/dpa)