Münsteraner wegen Koran-Klopapier verklagt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Kaufmann vor, im Sommer 2005 Toilettenpapier mit dem Stempelaufdruck «Koran, der Heilige Qur'än» bedruckt und an etwa 15 Moscheen, Fernsehsender und Nachrichtenmagazine geschickt zu haben.
In einem beigefügten Brief bezeichnete er den Koran als «Kochbuch für Terroristen». Die Heilige Schrift des Islam rufe an vielen Stellen zu Gewalttaten auf. Nun solle eine «Gedenkstätte für alle Opfer des islamischen Terrors» errichtet werden, finanziert durch den Verkauf von Klopapierrollen mit Koranaufdruck zum Kaufpreis von vier Euro. Das gleiche Angebot veröffentlichte der Kaufmann laut Anklage auch in mehreren Internetforen.
Das Angebot führte zu Strafanzeigen gegen den Kaufmann; er erhielt Morddrohungen. Am 10. Juli protestierte sogar der Iran in einer offiziellen Note beim Auswärtigen Amt und bat um sofortige Unterbindung der öffentlichen Beleidigung des Korans.
Die Staatsanwaltschaft wertet das Verhalten des Angeklagten als einen Verstoß gegen das Strafrecht. Der Kaufmann überschreite den grundgesetzlich garantierten Freiraum, sich kritisch in Wort und Bild mit anderen Religionen auseinander zu setzen. Sein Verhalten sprenge den Rahmen einer auf Toleranz und Achtung der personalen Würde ausgerichteten offenen Gesellschaft und drohe unter dem Deckmantel der Meinungs- beziehungsweise Kunstfreiheit das friedliche Zusammenleben zu gefährden, heißt es in der Anklageschrift.
Der Kaufmann selbst räumt nach Angaben der Behörden die Tat ein. Er beruft sich auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung beziehungsweise auf die Kunstfreiheit. Der Kaufmann habe lediglich provozieren wollen, den Verkauf von bestempelten Toilettenpapierrollen habe er wegen des zu hohen Aufwandes zu keiner Zeit beabsichtigt, zitierte die Staatsanwaltschaft den Angeklagten. Der Prozess beginnt am 23. Februar. (nz)
