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SPD-Senator billigt Deutsch-Pflicht auf Schulhof

20. Jan 2006 19:43
Klaus Böger
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Eine Berliner Schule verbietet, dass auf ihrem Gelände eine andere Sprache als Deutsch gesprochen wird. Die Hauptstadt-Grünen sind empört, der zuständige Senator verteidigt den Erlass.

Ein Satz in der Hausordnung der Herbert-Hoover-Realschule im Berliner Bezirk Wedding hat eine politische Grundsatzdiskussion ausgelöst. Die Schule, an der mehr als 90 Prozent der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache sind, verpflichtet ihre Schüler in dem Regelwerk dazu, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen ausschließlich Deutsch zu sprechen.

Während Bildungssenator Klaus Böger (SPD) die Regelung verteidigte, hält der bündnisgrüne Abgeordnete Özcan Mutlu das Verbot für grundgesetzwidrig und diskriminierend. «Natürlich ist es Konsens, dass im Unterricht Deutsch gesprochen werden muss», sagte Mutlu der «Berliner Morgenpost». Aber das Verbot einer anderen Sprache sei ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes, wonach niemand wegen seiner Sprache benachteiligt oder bevorzugt werden dürfe. Er erwarte, daß der Bildungssenator tätig werde, sagte der Grünen-Politiker.

Amts- und Verkehrssprache

Doch Bildungssenator Böger sieht dazu überhaupt keinen Anlass. Im Gegenteil: Der Senator unterstütze die Schule «ausdrücklich», sagte sein Sprecher. Böger halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass Deutsch an jeder Berliner Schule Amts- und Verkehrssprache sei. Die Änderung der Hausordnung sei außerdem vor gut eineinhalb Jahren gemeinsam mit den Eltern beschlossen worden.Manche Eltern brächten ihre Kinder gerade deshalb auf die Schule, weil sie sich erhofften, dass sie dann besser Deutsch lernten.

Auch die Schulleitung versteht die Aufregung nicht. Es sei ein Gebot der Höflichkeit, dass jeder jeden versteht, begründet die Leiterin der Herbert-Hoover-Oberschule, Jutta Steinkamp, den Vorstoß.

In den «Grundsätzen» der Hausordnung, die alle Schüler unterschreiben müssen heißt es: «Die Schulsprache unserer Schule ist Deutsch, die Amtssprache der Bundesrepublik Deutschland. Jeder Schüler ist verpflichtet, sich im Geltungsbereich der Hausordnung nur in dieser Sprache zu verständigen.» Als Geltungsbereich werden nicht nur die Schule und der Schulhof definiert, sondern auch Klassenfahrten und Wandertage. (nz)

 
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