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Schäuble: Vorwürfe in Folterdebatte «absurd»

19. Dez 2005 21:03
Wolfgang Schäuble
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Innenminister Schäuble besteht trotz Kritik darauf, Informationen aus Foltergeständnissen für die Terrorabwehr zu verwenden. Das sei man den deutschen Bürgern schuldig, sagte er.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat seine umstrittenen Aussagen zur Nutzung von Foltergeständnissen, bekräftigt. Sollten die Sicherheitsdienste eines beliebigen Landes Kenntnis von einem geplanten Anschlag erhalten und diese Information den deutschen Diensten anbieten, dann sei man es den Bürgern schuldig, «diesen Informationen nachzugehen, auch wenn wir nicht vollkommen sicher sein können, dass sie den strengen Begrenzungen unserer Rechtsordnung entsprechen», sagte er der Zeitung «Die Welt».

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Eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, Sicherheit zu gewährleisten. «Auf die Bedrohungen des internationalen Terrorismus müssen wir mit aller gebotenen Härte reagieren», sagte Schäuble. Bei Folter müsse man die rote Linie einhalten und dürfe sie auch nicht augenzwinkernd überschreiten. «Es ist völlig absurd, mir etwas Gegenteiliges in den Mund zu legen», entgegnete Schäuble seinen Kritikern.

Grüne: Schäuble auf gefährlicher Rutschbahn

Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth kritisierte Schäubles Haltung zum Umgang mit Informationen aus möglichen Foltergeständnissen scharf. Der Minister sei «auf eine gefährliche Rutschbahn geraten», sagte Roth in Berlin. Das Folterverbot sei eine zivilisatorische Errungenschaft, das auch für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundeskriminalamt (BKA) gelte. Deutsche dürften nicht «Nutznießer von Drecksarbeit werden, die andere gemacht haben».

Ihr Parteikollege Volker Beck schlug einen weniger scharfen Ton an: «Selbstverständlich muss man bei einer Gefahrenabwehr alle Informationen, die man erhält, berücksichtigen». Dagegen verbiete es sich, dass deutsche Ermittler Insassen von Gefängnissen befragen, in denen gefoltert werde, sagte Beck mit Blick auf den Deutsch-Syrer Mohammed Haydar Zammar in einem syrischen Gefängnis. «Das ist bei Zammar der Fall gewesen und das, finde ich, ist eindeutig die rote Linie. Das muss ein Tabu bleiben.»

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, der Grünen- Politiker Tom Koenigs, unterstützte indirekt die Position Schäubles. Er sprach von einem nicht leicht aufzulösenden Spannungsfeld. Würden Informationen aus zweifelhaften Quellen nicht verwendet, «würden wir uns aber von vielleicht entscheidenden Informationen abschneiden, wenn es darum geht, Leben und Gesundheit von Menschen zu retten», sagte Koenigs «Spiegel Online».

Müller: Keine Verhöre in Foltergefängnissen

Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) stärkte Schäuble den Rücken. Er schloss nicht aus, zur Vermeidung von Verbrechen oder Terroranschlägen auch Erkenntnisse zu nutzen, die Dritte womöglich unter Einsatz von Folter erzielt haben. In der «Saarbrücker Zeitung» wandte sich aber auch Müller gegen Verhöre in ausländischen Gefängnissen durch deutsche Geheimdienste, wenn der Verdacht bestehe, dass die Befragten dort gefoltert werden.

Schäuble hatte es mit der Gefahrenabwehr gerechtfertigt, dass deutsche Sicherheitsbeamte in Syrien und im US-Gefangenenlager Guantánamo auf Kuba Personen befragt haben. Nach Ansicht von Menschenrechtlern wird in syrischen Gefängnissen und in Guantánamo gefoltert.

Die Bundesrechtsanwaltskammer warnte indes: «Jeder Schritt zur Aushöhlung des absoluten Folterverbots fügt dem Rechtsstaat unwiderruflichen Schaden zu.» Deshalb dürften die Ergebnisse von Verhören, bei denen möglicherweise rechtsstaatswidrige Methoden angewandt wurden, in einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht verwendet werden, erklärte der Kammerpräsident Bernhard Dombek. (nz)

 
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