netzeitung.deSchadenersatz- Forderung an Osthoff erwogen

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Auswärtiges Amt (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

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Die Bundesregierung prüft Forderungen nach Schadenersatz gegen die freigekommene Irak-Geisel Osthoff. FDP-Innenexperte Stadler sagte, eine solche Forderung «wäre völlig unverständlich». Thema: Osthoffs Freilassung Merkel lobt «umsichtige» Arbeit Steinmeiers Osthoff will erstmal im Irak bleiben Freude in der Heimat auf ein «Bier mit Susanne» Tophoven: Lösegeld für Osthoff wahrscheinlich Inlandspresse würdigt «stille» Diplomatie

Auf die am Wochenende im Irak freigelassene Archäologin Susanne Osthoff kommen möglicherweise Forderungen der Bundesregierung zu. Zwar sei man im Auswärtigen Amt zunächst nur froh über den glimpflichen Ausgang von Osthoffs Entführung, werde aber prüfen, ob sie die Kosten für die Rettung erstatten muss, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amts in der Online-Ausgabe der «Financial Times Deutschland».

Der FDP-Innenexperte Max Stadler reagierte zurückhaltend auf mögliche Schadenersatz- Forderungen. «Ich kann mir angesichts der Gesamtumstände nicht vorstellen, dass eine Rückforderung von Kosten in Betracht gezogen wird», sagte er der Netzeitung. Unter Hinweis auf die humanitäre Hilfe, die Osthoff im Irak geleistet habe, fügte er hinzu: «Es wäre völlig unverständlich, wenn sie jetzt mit finanziellen Forderungen belastet würde, nachdem wir froh und glücklich über die Rettung ihres Lebens sind.»

Gemäß Gesetz verpflichtet
Der Außenamts- Sprecher sagte, man entscheide im Einzelfall, «ob irgendwelche Kosten erstattet werden» müssten. Laut dem bericht ist gemäß dem Konsulargesetz der Empfänger konsularischer Hilfe zum Ersatz verpflichtet. Es liegt allerdings im Ermessen des Auswärtigen Amts, ob die Kosten geltend gemacht werden.

Wie der Sprecher des Ministeriums später konkretisiert, wird die Bundesregierung Osthoff die bisher geleistete Hilfe nicht in Rechnung stellen. «Kosten, die nachweisbar belegt sind, sind bisher nicht angefallen», sagte er laut Agenturangaben. «Es ist gängige Praxis, dass die Arbeit des Krisenstabes und die Mehrarbeit der Botschaft nicht in Rechnung gestellt werden.» Allenfalls Flugkosten könnten später von der aus der Geiselhaft im Irak freigelassenen Archäologin eingefordert werden. Bisher sei aber kein Flug für Osthoff bezahlt worden.

Der Krisenstab des Auswärtigen Amts und die Botschaft in Bagdad hatten sich in den vergangenen drei Wochen rund um die Uhr um die Freilassung Osthoffs bemüht.

Schon im Fall der 2000 auf der philippinischen Insel entführten Familie Wallert forderte die Bundesregierung insgesamt 12.887 Mark. Damals ging es unter anderem um die Kosten für Renate Wallerts Krankenrückflug, Ausgaben für den Kauf und Transport von Lebensmitteln, Medikamenten und Kleidung.

Die 43-jährige Archäologin Osthoff war am 25. November als erste Deutsche nach dem Sturz des irakischen Präsidenten Saddam Hussein zusammen mit ihrem Fahrer von Unbekannten im Nordirak verschleppt worden. In einem der ARD in Bagdad übergebenen Video drohten die Entführer dem Sender zufolge mit der Tötung ihrer Geiseln. (nz)