26.11.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Wolfgang Schäuble (CDU)
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Bundesregierung lässt prüfen, ob sich die mit dem Maut-System auf deutschen Autobahnen gesammelten Daten auch dazu nutzen lassen, Verbrecher und Terroristen zu ermitteln. Die Opposition warnt vor dem «großen Lauschangriff».
Bei der Fahndung nach Terroristen und Kapitalverbrechern will die Bundesregierung künftig nach Zeitungsinformationen auch die Daten der Maut-Erfassung heranziehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) prüfe derzeit eine entsprechende Gesetzesänderung, bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums am Samstag einen Bericht der «Bild»-Zeitung. «Nähere Details gibt es noch nicht«, sagte sie.
Bei der Linksfraktion im Bundestag stieß der Bericht umgehend auf Kritik. Fraktionsvize Petra Pau erklärte: «Der große Lauschangriff auf jede und jeden bekommt eine neue Dimension.»
Anlass für die Änderung soll ein Fall aus Baden-Württemberg sein. Dort war ein Lastwagenfahrer unerkannt über die Autobahn entkommen, nachdem er zuvor einen Parkwächter überfahren und getötet hatte. Bisher dürfen Ermittler gesammelte Maut-Daten nicht zu Fahndungszwecken nutzen.
Küstenschutz zur TerrorabwehrAuch den Schutz der Küsten will die neue Bundesregierung nach einem Bericht der «Welt am Sonntag» neu ordnen. Unter anderem sollen die Zuständigkeiten der Länder in einer nationalen Küstenwache gebündelt und der Einsatz der Bundeswehr zur Terrorabwehr zur See erlaubt werden. Das plane eine Arbeitsgruppe im Innenministerium, die bereits an dem im Koalitionsvertrag erwähnten «Seesicherheitsgesetz» arbeitet, berichtet die Zeitung. Es solle noch in der ersten Jahreshälfte 2006 im Kabinett beschlossen werden.
Bisher haben die Länder abgelehnt, die Zuständigkeit für ihre Küsten an den Bund abzugeben. In der deutschen Zwölf-Meilen-Zone der Küstengewässer hat nicht die Bundeswehr Hoheit, sondern die Polizei des jeweiligen Bundeslandes.
Um die Überwachung zu verbessern, haben sich Bund und Länder Anfang des Jahres auf ein Maritimes Sicherheitszentrum (MSZ) in Cuxhaven geeinigt. Dort arbeiten die Wasserschutzpolizei der fünf Küstenländer, die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Zoll, Bundespolizei, Fischereiaufsicht sowie Seenot- und Rettungsdienst zusammen. Die Länder haben bei jeder Maßnahme ein Vetorecht. (nz)