netzeitung.deJustizminister gegen aktive Sterbehilfe

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Patientenverfügung (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Patientenverfügung
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Die Justizminister der Länder haben sich gegen eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe ausgesprochen. Zur Begründung verwiesen sie auf die «Gefahr eines Dammbruchs».

Die Justizministerkonferenz hat bei ihrer Sitzung in Berlin die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe abgelehnt. Das teilte die Vorsitzende der Konferenz, Nordrhein-Westfalens Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU), am Donnerstag in Berlin mit. Danach bleibt das Verabreichen von Gift an einen Todkranken auch dann ein Tötungsdelikt, wenn der Patient dies selbst verlangt.

Zur Begründung verwiesen die Minister auf die Unantastbarkeit fremden Lebens, die Gefahr eines Dammbruchs und auf die Sorge vor einem Missbrauch. Zugleich baten sie Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), in der neuen Wahlperiode einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Rechtssicherheit bei der medizinischen Betreuung am Lebensende gewährleistet und Patientenverfügungen einen hohen Rang einräumt. Vor der Bundestagswahl war ein entsprechender Gesetzentwurf nicht mehr im Parlament behandelt worden.

Den Vorstoß zur Überprüfung des geltenden Rechts hatte der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) gemacht. Kusch war für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe eingetreten und hatte sich für eine Novellierung des Paragraphen 216 (Tötung auf Verlangen) ausgesprochen.

Sterbebegleitung wichtiger
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte, dass die Justizminister den Antrag Kuschs abgelehnt hätten. Jetzt sei es dringend notwendig, in der juristischen Ausbildung und in der Praxis, die ethischen Aspekte des Rechts auf würdiges Sterben zu vermitteln. Zudem müsse die professionelle Sterbebegleitung ausgebaut werden, forderte der Geschäftsführer der Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. (nz)