10.08.2005
Herausgeber: netzeitung.de
"Stalking" per Telefon
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Das Bundeskabinett hat einem Gesetzentwurf gegen das so genannte «Stalking» zugestimmt. Damit will Justizministerin Zypries die Opfer einer beharrlichen Nachstellung künftig besser schützen.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gegen so genannte Stalker abgesegnet. Der neue Strafparagrafen 241b sieht vor, «Stalking» künftig mit bis zu drei Jahren Haft oder mit einer Geldstrafe zu ahnden. Auch der Bundesrat hatte zuvor einen Gesetzesantrag gegen Stalking beschlossen. Wegen der geplanten Neuwahl werden beide Entwürfe erst vom nächsten Bundestag behandelt werden können.
Der Begriff «Stalking» kommt aus dem Englischen und bedeutet «sich anschleichen» oder «auf der Pirsch sein». Stalker verfolgen ihre Opfer oft jahrelang. Sie lauern ihnen auf, bedrohen sie, belästigen sie mit Anrufen und E-Mails oder bestellen Produkte in ihrem Namen. Die Opfer sind meist ehemalige Lebensgefährten oder Prominente. (nz)