Bundesrat billigt Neuregelung von Lauschangriff
17.06.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Künftig dürfen Wohnräume nur dann abgehört werden, wenn anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Dies hatten die Karlsruher Richter verlangt. Der Katalog der Straftaten, die Anlässe für den «großen Lauschangriff» bieten, wird um die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Kreditkarten, Schecks und Wechseln sowie um bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Kinderpornografie erweitert. (nz)

