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Bundesrat billigt Neuregelung von Lauschangriff

17. Jun 2005 10:37
Nach dem Bundestag hat auch die Länderkammer dem Kompromiss von Rot-Grün und Union zum großen Lauschangriff zugestimmt.

Bei der Verfolgung schwerer Straftaten darf die Polizei Wohnräume weiterhin akustisch überwachen. Der Bundesrat billigte am Freitag den von der Regierungskoalition und der Union ausgehandelten Kompromiss. Am Vortag hatte die Neuregelung bereits das Parlament passiert.

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Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Neufassung des so genannten großen Lauschangriffs bis 30. Juni vorgeschrieben. Ohne ein neues Gesetz wäre das Lauschen nicht mehr zulässig gewesen.

Künftig dürfen Wohnräume nur dann abgehört werden, wenn anzunehmen ist, dass keine Gespräche aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erfasst werden. Dies hatten die Karlsruher Richter verlangt. Der Katalog der Straftaten, die Anlässe für den «großen Lauschangriff» bieten, wird um die gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von Kreditkarten, Schecks und Wechseln sowie um bestimmte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wie Kinderpornografie erweitert. (nz)

 
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