netzeitung.deBibelunterricht mit Kopftuch erlaubt

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Muslimische Frauen (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Muslimische Frauen
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Eine muslimische Referendarin aus Bremen darf Bibelunterricht erteilen und dabei ein Kopftuch tragen. Mit diesem Urteil widerspricht das Bremer Verwaltungsgericht der Bildungsbehörde.

Eine muslimische Lehramtsanwärterin darf in Bremen Biblische Geschichte unterrichten und dabei ein Kopftuch tragen. Das beschloss das Bremer Verwaltungsgericht auf Antrag der jungen Türkin, nachdem die Bildungsbehörde ihr die Aufnahme ins Referendariat verweigern wollte. Bislang sei die Zulässigkeit religiöser Symbole in der Schule nicht gesetzlich geregelt, erläuterte das Gericht die Entscheidung. Deshalb dürfe einer Lehrerin, die ein Kopftuch trage, auch nicht der Abschluss ihrer Ausbildung verweigert werden.

Die Türkin hatte Religionskunde und Deutsch an der Bremer Universität studiert. Nach dem Examen wollte sie Anfang Mai das Referendariat antreten. Dies wollte ihr die Bildungsbehörde unter anderem mit der Begründung verweigern, das Fach Biblischer Geschichtsunterricht (BGU) könne nicht von Lehrkräften verantwortet werden, die erkennbar nicht mit der christlichen Weltanschauung verbunden seien.

Vorbild Bundesverfassungsgericht
Die angehende Lehrerin argumentierte hingegen, der Unterricht in BGU sei nicht allein christlichen Lehrkräften vorbehalten. Laut Landesverfassung sei das Tragen eines Kopftuchs nicht verboten. Das Verwaltungsgericht schloss sich dieser Auffassung in seiner Eilentscheidung an und bezog sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2003. Das höchste Gericht hatte im Fall einer muslimischen Lehrerin in Baden-Württemberg entschieden, dass sich im Recht des Landes Baden-Württemberg keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage für ein Verbot finde.

Für einen Widerspruch hat die Bremer Bildungsbehörde jetzt zwei Wochen Zeit. Man werde vor einer Entscheidung zunächst den Beschluss prüfen, sagte ein Sprecher.

Keine Einigung auf Kopftuchgesetz
Bremen wird von einer großen Koalition regiert, die sich bislang nicht auf ein Kopftuch-Gesetz einigen konnte. Die Sozialdemokraten wollen sämtlichen religiösen Symbolen in der Schule eine Absage erteilen, im Einzelfall aber Ausnahmen zulassen. Die CDU will das Kopftuch verbannen, hingegen aber christliches Kreuz oder jüdische Kippa zulassen. (nz)