Politiker sichern sich großzügige Renten
11.05.2005
Herausgeber: netzeitung.de
In Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt werden Rentenansprüche ab dem ersten Mandatsjahr erworben, teilte die HU am heutigen Mittwoch mit. Eine Mindestdienstzeit ist dort nicht erforderlich. Beiträge für die Abgeordnetenrente müssen nur im Bundesland Hamburg gezahlt werden, sagte Hoffmann der Netzeitung. Sie kritisiert, dass die meisten Abgeordneten ihre Altersversorgung nicht mittragen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist die Höhe der Rente. Da die Diäten die Berechnungsgrundlage für die Altersversorgung sind, fällt sie vergleichsweise großzügig aus, besonders in den Bundesländern Bayern und Hessen sowie für Abgeordnete auf Bundesebene.
Einschränkungen würden nur beschlossen, wenn hoher Legitimationsverlust drohe, sagt Hoffmann. Und selbst dann seien die Kürzungen geringer als in den großen Alterssicherungssystemen Gesetzliche Rentenversicherung und Beamtenversorgung. (nz)

