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Kirchen kritisieren Sterbehilfe im Fall Schiavo

27. Mrz 2005 10:01, ergänzt 10:15
Wachkoma-Patientin Terri Schiavo
Die beiden großen Kirchen in Deutschland haben dazu aufgerufen, Leben zu schützen. Kardinal Lehmann warnte vor Sterbehilfe als «verführerischer Idee».

Die Repräsentanten von katholischer und evangelischer Kirche in Deutschland haben das Schicksal der US-amerikanischen Wachkoma-Patientin Terri Schiavo in den Mittelpunkt ihrer Osterpredigten gestellt. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Karl Lehmann, sagte im Mainzer Dom, es sei keine Lösung, Menschen etwa durch Verhungern schneller in den Tod zu befördern. Der sterbende Mensch dürfe nicht zum Objekt degradiert werden.

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  • Mit Blick auf den Fall der US-Amerikanerin Terri Schiavo warnte Lehmann vor Sterbehilfe als «verführerischer Idee». Er mahnte, Menschen an ihrem Lebensende zu begleiten gehöre zu den sieben Werken der Barmherzigkeit. «Der Arzt darf das kreatürliche und solidarische Fundament des Menschseins, das Arzt und Patient miteinander elementar verbindet, nicht auflösen», so Lehmann. Die Segnungen der Medizin würden zur Bürde, wenn die Verlängerung des lebens für die Beteiligten zur Qual werde.

    Huber für Patientenverfügungen

    Ähnlich äußerte sich der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber. In seiner Predigt im Berliner Dom sagte er, das Leben sei in seiner Begrenztheit ein kostbares Geschenk aus Gottes Hand, über das «weder an seinem Beginn noch an seinem Ende» willkürlich verfügt werden dürfe. «Deshalb wenden wir uns auch jetzt gegen jede Vorstellung davon, dass die aktive Sterbehilfe, der bewusst herbeigeführte Tod ins Kalkül gezogen wird», so Huber. Andere Wege seien nötig und möglich.

    Der EKD-Ratsvorsitzende sprach sich ausdrücklich für Patientenverfügungen aus. Damit werde die Fürsorge von anderen nicht außer Kraft gesetzt, sondern ihr werde die Richtung gewiesen. «Wie gut wäre es gewesen, wenn Terri Schiavo sich mit solcher Klarheit hätte äußern können», sagte Huber. «Wenn Menschen im Vorhinein beschreiben, wann für sie diese Zeit gekommen sein wird, dann ist dies zu respektieren.»

    «Sterbephase»

    Für Patientenverfügungen plädiert auch der Trierer Bischof Reinhard Marx. Im Deutschlandfunk betonte er aber, dass diese erst greifen dürften, wenn die «Sterbephase» eingetreten sei. Ein Wachkoma wie im Fall der US-Amerikanerin Terri Schiavo sei keine Sterbephase. Marx räumte ein, dass es Diskussionen über deren Beginn geben könne. Wichtig sei aber, dass man unmissverständlich wisse, was der Patient gewollt habe.

    Aktive Sterbehilfe lehnt Bischof Marx strikt ab. Kein Mensch habe ein Recht, seinen eigenen Tod zu bestimmen, so wie er auch nicht das Recht habe, sich selber ins Leben zu bringen, sagte er. Passive Sterbehilfe könne es zwar geben. Für Christen sei das menschliche Leben aber dennoch in jeder Phase unantastbar. (nz)

     
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