netzeitung.deHeimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar

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Der Bundesgerichtshof hat heimliche Vaterschaftstests als Beweismittel vor Gericht für unzulässig erklärt. Dem stehe das Persönlichkeitsrecht des Kindes entgegen, urteilten die Richter.

Heimliche Vaterschaftstests sind künftig vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Mittwoch, dass Väter solche Gentests nicht mehr vorbringen können.

Tests, die ohne Einwilligung der Betroffenen zustande kämen, verletzten das Persönlichkeitsrecht des Kindes, so die Richter.

Männer müssen nun für Vaterschaftsklagen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. Ein Gericht muss dann prüfen, ob es einen Gutachter mit einem Gentest beauftragt.

Bislang hatten einige Gerichte die Beweismittel zugelassen. In den beiden vorliegenden Fällen waren Väter vor Gerichten in Celle und Jena mit dem Antrag auf Zulassung eines solchen Testergebnisses gescheitert. (nz)