Heimliche Vaterschaftstests vor Gericht nicht verwertbar
12.01.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Männer müssen nun für Vaterschaftsklagen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken. Ein Gericht muss dann prüfen, ob es einen Gutachter mit einem Gentest beauftragt.
Bislang hatten einige Gerichte die Beweismittel zugelassen. In den beiden vorliegenden Fällen waren Väter vor Gerichten in Celle und Jena mit dem Antrag auf Zulassung eines solchen Testergebnisses gescheitert. (nz)

