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Konrad Weiß: Vorgehensweise gegenüber Birthler-Behörde «gesetzwidrig»

10. Dez 2004 17:52
Konrad Weiß
Der ehemalige DDR-Bürgerrechtler Konrad Weiß übt scharfe Kritik an der Bundesregierung. Dass sie ein Konzept zum Ende der Stasiunterlagen-Behörde entwickelt habe, sei «völlig inakzeptabel» wie das Konzept selbst, so Weiß zur Netzeitung.

Thema: Zukunft der Birthler-Behörde
Das am Freitag bekannt gewordene Arbeitspapier zur Auflösung der Bundesbehörde für die Stasiunterlagen ist für den früheren DDR-Bürgerrechtler Konrad Weiß «gesetzwidrig» und «völlig inakzeptabel». Die Bundesbehörde erfülle auf der Basis des deutschen Einigungsvertrags einen Verfassungsauftrag, «den ein Minister nicht einfach im Alleingang übergehen kann», sagte der Publizist, Regisseur und Mitgründer der Bürgerbewegung «Demokratie Jetzt», der der letzten DDR-Volkskammer und von 1990 bis 1994 auch der Grünen-Fraktion des Bundestages angehörte, der Netzeitung. Es sei allein Sache des Bundestages, über die Zukunft der Birthler-Behörde zu bestimmen.

Weiß unterstellt, dass es für das Arbeitspapier eines Staatssekretärs bei der Kulturstaatsministerin Christina Weiss einen Auftrag auch des Bundesinnenministers Otto Schily gegeben habe, dessen Haltung zur Bundesbehörde für die Stasiunterlagen seit jeher gespannt und von Starrsinn geprägt sei. Das Arbeitspapier sei ein «beispielloser Vorgang», der dokumentiere, wie wenig Schily von Gesetzen halte, so Weiß.

Weiß trat im Gespräch mit der Netzeitung dafür ein, die Zukunft der Birthler-Behörde an den Interessen der Betroffenen zu orientieren. Daher ist es aus seiner Sicht «um mindestens zwanzig, dreißig Jahre zu früh», die Stasiunterlagen wie ganz normale staatliche Akten zu behandeln und dem Bundesarchiv oder Landesarchiven zu übergeben, wie es in dem Arbeitspapier vorgeschlagen wird. Der Auftrag der Behörde sei die Offenlegung der Akten für die Betroffenen, die im Rahmen der Archivgesetzgebung nicht mehr möglich wäre, so Weiß. Die Übertragung der Akten ans Bundesarchiv wäre somit eine «politische Entscheidung, die den Intentionen der Bürgerbewegung entgegen liefe, die die Öffnung erkämpft hatte».

Weiß äußerte Verständnis für die Kritik des Berliner SED-Forschers Manfred Wilke, der in der Netzeitung beklagt hat, dass es ein «Sonderrecht» für den Zugang zu Stasiunterlagen gebe, das die Forschung erschwere. Wer ernsthaft forschen wolle, komme in der Regel auch an die Informationen, die er brauche, meint Weiß. Das «höhere Gut» sei jedoch der Auftrag der Behörde, die «unbegrenzte Einsichtnahme für die Betroffenen zu gewähren». Sie werde darin ohnehin durch das restriktive Urteil zur Öffnung der Akte von Altkanzler Helmut Kohl behindert.

Es sei «nicht zwingend», DDR-Gedenkstätten und Stasiunterlagen-Behörde in eine Hand zu überführen, kritisierte Weiß den vergangene Woche angekündigten Wechsel der Dienstaufsicht über die Behörde vom Innenministerium zur Kulturstaatsministerin, die für die Gedenkstätten zuständig ist. «Die Gedenkstätten gehören in einen Bereich, das ist sinnvoll», sagte Weiß. Die Birthler-Behörde habe jedoch «unterschiedliche Aufgaben». Es gebe auch zur NS-Zeit eigenständige Archive ohne Anbindung an Gedenkstätten.

 
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