Daschner bestreitet Foltervorwürfe
18.11.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Daschner sagte, die Polizei sei von einer akuten Lebensgefahr des Kindes ausgegangen. «Es war für mich nicht vorstellbar, die Vollendung eines Mordes an einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen», erklärte er. Er hätte sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Daschner vor, er habe geplant, dem Jura-Studenten durch einen Kampfsportler und unter ärztlicher Aufsicht Schmerzen zufügen zu lassen. Daschner habe auch erwogen, Gaefgen ein Wahrheitsserums zu verabreichen.
Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über die Zulässigkeit von Folter ausgelöst, wenn dadurch möglicherweise Menschenleben gerettet werden können. Etwa 60 Prozent der Deutschen hatten damals in einer Umfrage befürwortet, in einem solchen Fall Verdächtige zu foltern.
Das Grundgesetz aber spricht jedem Menschen die Unverletzlichkeit seiner Würde zu. (nz)

