18. Nov 2004 11:56, ergänzt 14:03
Der frühere Frankfurter Polizeivize Daschner hat den gegen ihn erhobenen Foltervorwurf zurückgewiesen. In Frankfurt hat der Prozess, in dem die Richter zwischen Tod und Menschenwürde abwägen müssen, begonnen.
Er räumte ein, er habe einen Kriminalbeamten angewiesen, dem Entführer des Bankierssohnes Jakob von Metzler Gewalt anzudrohen, um den Aufenthaltsort des Jungen zu erfahren. Um Folter sei es aber nicht gegangen. Die Drohung mit Gewalt sei durch die Notwehr gedeckt. Die gleiche Aussage machte der Kriminalbeamte Ortwin E., der die Drohung gegenüber dem Entführer Magnus Gäfgen aussprach.Daschner sagte, die Polizei sei von einer akuten Lebensgefahr des Kindes ausgegangen. «Es war für mich nicht vorstellbar, die Vollendung eines Mordes an einem entführten Kind unter staatlicher Aufsicht zuzulassen», erklärte er. Er hätte sich sonst der unterlassenen Hilfeleistung schuldig gemacht.
Die Staatsanwaltschaft wirft Daschner vor, er habe geplant, dem Jura-Studenten durch einen Kampfsportler und unter ärztlicher Aufsicht Schmerzen zufügen zu lassen. Daschner habe auch erwogen, Gaefgen ein Wahrheitsserums zu verabreichen.
Der Fall hatte in Deutschland eine Debatte über die Zulässigkeit von Folter ausgelöst, wenn dadurch möglicherweise Menschenleben gerettet werden können. Etwa 60 Prozent der Deutschen hatten damals in einer Umfrage befürwortet, in einem solchen Fall Verdächtige zu foltern.
Das Grundgesetz aber spricht jedem Menschen die Unverletzlichkeit seiner Würde zu. (nz)