Rentenreserve unter gesetzlicher Grenze
26.10.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Die Lage der Rentenkassen hat sich erheblich verschlechtert. Laut einem Zeitungsbericht lagen die Rücklagen im September unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgrenze.
Wegen sinkender Beitragseinnahmen ist die gesetzlich vorgeschriebene Rücklage der Rentenkassen im September unterschritten worden. Das berichtet die «Stuttgarter Zeitung».
Nach Informationen des Blattes sollen die Reserven im vergangenen Monat nur noch 16 Prozent einer Monatsausgabe betragen haben. Das Gesetz schreibt mindestens 20 Prozent vor.
In einer Stellungnahme des Bundessozialministeriums in Berlin hieß es dazu, die Reserven würden zum Jahresende wieder aufgefüllt. Im Jahresverlauf schwankende Einnahmen seien normal.
Finanzhilfen des BundesLaut dem Zeitungsbericht reichen die finanziellen Rücklagen rechnerisch gerade noch aus, um die Zahlungen für wenige Tage abzudecken. Das Gesetz schreibt vor, dass die Rentenversicherer zum Jahresende eine Mindestreserve von 20 Prozent ausweisen müssen. Andernfalls ist die Bundesregierung gezwungen, die Beiträge anzuheben.
Dem Vernehmen nach drohe im Oktober ein weiterer Rückgang, schreibt die Zeitung. Die Rentenkassen haben in den vergangenen Monaten darauf hingewiesen, dass Finanzhilfen des Bundes nicht mehr ausgeschlossen seien.
Der Verband Deutscher Rentenversicherer hält dies jedoch derzeit für unwahrscheinlich. Der Verband stellte am Dienstag klar, dass die Auszahlung der Renten trotz sinkender Reserven ohne Finanzhilfen des Bundes gesichert sei. Mit dem Erlös von 2,1 Milliarden Euro aus dem Verkauf von Wohnungen seien voraussichtlich keine vorgezogenen Bundeszuschüsse und keine Liquiditätshilfe nötig, hieß es.
RentenrücklageDer Schätzerkreis mit Vertretern des Verbandes der Rentenversicherungsträger (VDR), der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), des Ministeriums und des Bundesversicherungsamtes war Mitte Oktober zu dem Ergebnis gekommen, dass die gesetzliche Vorgabe für die Rentenrücklage in Höhe von 0,2 Monatsausgaben gehalten werden könne, und zwar trotz bislang rückläufiger Beitragseinnahmen. (nz)