03.08.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Nach Auswertung des Urteils in Sachen Helmut Kohl beklagt die Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen erhebliche Hindernisse für die Herausgabe von Akten an Forscher und Journalisten.
Die DDR-Forschung ist nach Auffassung der Birthler-Behörde künftig nur noch stark eingeschränkt möglich. Das nun schriftlich vorliegende Kohl-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 26. Juni setze nicht nur Medien, sondern auch Wissenschaftlern «enge, teilweise sehr enge Grenzen», sagte die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Die Hürden für die Herausgabe von Unterlagen gingen deutlich über die bisher bestehenden Regelungen hinaus.
Auswahl von Kohl-AktenNach dem Ende eines vierjährigen Rechtsstreits steht die Herausgabe der Stasi-Akten über Altkanzler Helmut Kohl kurz bevor. Die Auswahl von Unterlagen aus den insgesamt 7000 Seiten über den CDU-Politiker habe bereits begonnen, sagte Birthler. Im Herbst will ihre Behörde Kohl darüber informieren, welche Akten sie zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen will. Etwa zehn Wissenschaftler und Journalisten haben die Verwendung der Unterlagen über den Altkanzler beantragt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Juni enge Grenzen für die Herausgabe von Akten über Kohl und andere Prominente gesetzt. Birthler kündigte an, «alle Spielräume zu nutzen, die das Urteil bietet». Sie kritisierte vor allem, dass nun unterschiedliche Regeln für die Herausgabe von Akten an Wissenschaftler und Journalisten gelten. Die Zahl der Seiten aus der Kohl-Akte, die Wissenschaftlern und Journalisten zur Verfügung gestellt werden, «wird sich deutlich unterscheiden», kündigte Birthler an.
Allgemein zugängliche QuellenDie Leipziger Richter hatten entschieden, dass die Weitergabe von Akten an Medien oder zum Zweck der politischen Bildung grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen geschehen kann. Zudem müssten die Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen stammen. Dies könnten zum Beispiel Zeitungsausschnitte sein. «Die Medien und auch die politische Bildung sind die eigentlichen Verlierer dieses Urteils», sagte Birthler.
Die Forschung habe zwar künftig einen «privilegierteren Aktenzugang», aber auch den nur unter strengsten Auflagen. Neu sei beispielsweise die Prüfungspflicht für Wissenschaftsanträge durch die Behörde der Bundesbeauftragten. Zwar sei die Forschung ein «Jedermannsrecht», betonte Birthler. Doch wenn Anträge nicht von ausgewiesenen Institutionen oder Wissenschaftlern eingereicht würden, habe sie Aufarbeitungsinteresse und Ernsthaftigkeit des Vorhabens zu prüfen.
Zitieren unzulässigUnzulässig sind nach Birthlers Angaben künftig Editionen sowie die Wiedergabe von Zitaten aus für die Öffentlichkeit gesperrten Unterlagen. Die Forscher müssen gegenüber der Behörde schriftlich versichern, dass sie über die Bedingungen zur Veröffentlichung belehrt wurden. Ihr Haus habe dabei keinerlei Ermessensspielräume mehr, so Birthler. Bei Zuwiderhandlung drohten den Wissenschaftlern sogar künftig Klagen.
Noch stärkere Einschränkungen betreffen Medien und politische Institutionen. Sie dürfen nur noch Unterlagen mit personenbezogenen Informationen veröffentlichen, wenn sie «zweifelsfrei rechtmäßig» zu Stande kamen, sagte Birthler. Das heißt, die Informationen betrafen das öffentliche Auftreten von Personen und geben Inhalte von Gesprächen wieder, deren Charakter nicht vertraulich war.
Spezifische DDR-BedingungenAus ihrer Sicht stehe das Urteil an einigen Punkten nicht im Einklang mit dem Willen des Gesetzgebers, sagte die Bundesbeauftragte. Das Urteil sei gefällt worden, ohne dass das Gericht konkret eine einzige Stasi-Akte zur Kenntnis genommen habe.
So hätten die Richter die spezifischen Bedingungen in der DDR nicht gewürdigt, wie etwa das Fehlen öffentlicher Räume. Dadurch seien viele politische Ereignisse nur in Privathäusern möglich gewesen, so beispielsweise auch die Gründung der Bürgerbewegung «Neues Forum» 1989 im Haus Katja Havemanns. (nz)