Bundestag beschließt Gentechnikgesetz
Bauern, die Gentechnik anwenden, sollen demnächst auch für die Schäden aufkommen, die umherfliegende Pollen aus ihren Feldern bei benachbarten Landwirten verursachen. Wer sein Öko-Zertifikat durch die Freisetzung veränderter Organismen verliert, kann vor Gericht Ansprüche auf Nutzungsbeeinträchtigung geltend machen. Die Behörden für Naturschutz können zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete können auch direkt eingreifen.
Die so genannte gute fachliche Praxis wie Mindestabstände, Aufzeichnungspflichten oder Regeln zum Ausbringen von Düngemittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wird allgemein im Bundesgesetz geregelt. Darüber hinaus werden Saatguthersteller verpflichtet, in Beipackzetteln die genauen Anforderungen darzulegen.
Der Bundesrat wird am 9. Juli über den Gesetzesvorschlag verhandeln. Im Gegensatz zum eigentlichen Entwurf bedarf dieses Gesetz nicht mehr der Zustimmung der Bundesländer, in denen die Opposition dominiert und der Einverständnis des Bundesrates. Dieser Punkt wurde in einer Überarbeitung des Entwurfes von Verbraucherschutzministerin Renate Künast geändert. Daraufhin warf ihr die Union vor, Ängste zu schüren. Rot-Grün sei unseriös vorgegangen, weil bei den abschließenden Beratungen im Verbraucherausschuss umfangreiche Änderungsanträge erst in letzter Minute verschickt worden waren.
«Das Gesetz ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und für die Landwirte, die weiterhin GVO-frei anbauen wollen. Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz schaffen wir endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte in Deutschland.», erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast nach der heutigen Entscheidung des Bundestages. «Damit ist Deutschland eines der ersten EU-Länder, das einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz des gentechnikfreien Anbaus schafft.»
«Das Gentechnikgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Regelungen, die wir treffen, um die Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und gentechnikfreien Lebensmitteln zu sichern. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das Gesetz so zügig zur Verabschiedung gebracht haben, denn es war Eile geboten», erklärte die Ministerin. Nachdem die EU-Kommission das de-facto-Moratorium für das Inverkehrbringen von GVO in der EU aufgehoben hatte, seien Regelungen, die gentechnikfreie Landwirtschaft vor wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige Einträge von GVO zu schützen, notwendig geworden. «Genau dies leistet das neue Gentechnikgesetz.» (nz)

