netzeitung.deBundestag beschließt Gentechnikgesetz

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Renate Künast (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Renate Künast
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Bundestag hat das von Rot-Grün vorgeschlagene Gentechnikgesetz beschlossen. Damit wird das Nebeneinander von normalen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln geregelt.

Das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zum Einsatz der so genannten «Grünen Gentechnik» in der Landwirtschaft ist gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP im Bundstag beschlossen worden. Mit dem Gesetz wird das Nebeneinander von genetisch veränderten und «normalen» Lebensmitteln geregelt.

Somit gibt es nun Haftungsregelungen für den Fall «wesentlicher Beeinträchtigungen» der benachbarten Agrarproduktion durch den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und Vorsorgepflichten beim Anbau von GVO-Produkten. Weiterhin wird ein Standortregister für die Anbauflächen von Gen-Lebensmitteln geschaffen. Dieses soll flurgenau sein und offiziell einsehbar sein. In einem zweiten, geschützten Teil könnten Betroffene wie Nachbarn oder Imker näheres erfahren, so Herta Däubler-Gmelin, Vorsitzende des Verbraucherausschusses.

Bauern, die Gentechnik anwenden, sollen demnächst auch für die Schäden aufkommen, die umherfliegende Pollen aus ihren Feldern bei benachbarten Landwirten verursachen. Wer sein Öko-Zertifikat durch die Freisetzung veränderter Organismen verliert, kann vor Gericht Ansprüche auf Nutzungsbeeinträchtigung geltend machen. Die Behörden für Naturschutz können zum Schutz ökologisch sensibler Gebiete können auch direkt eingreifen.

Die so genannte gute fachliche Praxis wie Mindestabstände, Aufzeichnungspflichten oder Regeln zum Ausbringen von Düngemittel, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, wird allgemein im Bundesgesetz geregelt. Darüber hinaus werden Saatguthersteller verpflichtet, in Beipackzetteln die genauen Anforderungen darzulegen.

Der Bundesrat wird am 9. Juli über den Gesetzesvorschlag verhandeln. Im Gegensatz zum eigentlichen Entwurf bedarf dieses Gesetz nicht mehr der Zustimmung der Bundesländer, in denen die Opposition dominiert und der Einverständnis des Bundesrates. Dieser Punkt wurde in einer Überarbeitung des Entwurfes von Verbraucherschutzministerin Renate Künast geändert. Daraufhin warf ihr die Union vor, Ängste zu schüren. Rot-Grün sei unseriös vorgegangen, weil bei den abschließenden Beratungen im Verbraucherausschuss umfangreiche Änderungsanträge erst in letzter Minute verschickt worden waren.

«Das Gesetz ist ein Erfolg für den Verbraucherschutz und für die Landwirte, die weiterhin GVO-frei anbauen wollen. Mit dem heute im Bundestag beschlossenen Gentechnikgesetz schaffen wir endlich Planungs- und Rechtssicherheit für die Landwirte in Deutschland.», erklärte Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast nach der heutigen Entscheidung des Bundestages. «Damit ist Deutschland eines der ersten EU-Länder, das einen gesetzlichen Rahmen für den Schutz des gentechnikfreien Anbaus schafft.»

Künast sagte, mit diesem Gestz würden Ökobauern und konventionell arbeitende Lanwirte «gegen die schleichende Dominanz» der Gen-Pflanzen geschützt. Die Vorsitzende des Verbraucherausschusses, Herta Däubler-Gmelin, erklärte außerdem, mit dem Gesetz werde verhindert, dass normale Landwirte «ins Abseits getrieben» würden. Sie sollen auch weiter ungehindert ihre Lebensmittel vertreiben können, so dass Bürger diese dann kaufen können.

«Das Gentechnikgesetz fügt sich ein in eine Reihe von Regelungen, die wir treffen, um die Existenz von gentechnikfreier Landwirtschaft und gentechnikfreien Lebensmitteln zu sichern. Ich bin sehr froh darüber, dass wir das Gesetz so zügig zur Verabschiedung gebracht haben, denn es war Eile geboten», erklärte die Ministerin. Nachdem die EU-Kommission das de-facto-Moratorium für das Inverkehrbringen von GVO in der EU aufgehoben hatte, seien Regelungen, die gentechnikfreie Landwirtschaft vor wesentlichen Beeinträchtigungen durch Auskreuzungen, Beimischungen und sonstige Einträge von GVO zu schützen, notwendig geworden. «Genau dies leistet das neue Gentechnikgesetz.» (nz)