Kinderwahlrecht in allen Fraktionen umstritten
01.04.2004
Herausgeber: netzeitung.de
SPD-Parlamentarier Rolf Stöckel sagte, dass durch die Begrenzung des Wahlrechts knapp 14 Millionen Kinder und Jugendliche von diesem Grundrecht ausgeschlossen seien. Daher plädiere er für ein Wahlrecht ab Geburt. In der Realität bedeute das, so Stöckel, dass Eltern stellvertretend für ihre Kinder bei Wahlen abstimmen dürften, so lange die ihr Recht selbst noch nicht wahrnehmen könnten.
Stöckel sagte, er halte sogar eine «Absenkung der persönlichen Wahlrechtsausübung» auf 16 oder 14 Jahre nicht aus.
Die Grünen-Parlamentarierin Irmingard Schewe-Gerigk wandte sich ebenso gegen ein «Elternwahlrecht». Sie sagte, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, sei es ihrer Meinung nach sinnvoller, das Wahlalter niedriger anzusetzen.
Für das so genannte Kinderwahlrecht sprach sich indes auch der Deutsche Kinderschutzbund aus. «Es gibt verfassungstechnisch keinen Grund, Kinder vom Wahlrecht auszuschließen», sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp. Auch er plädiere daher für ein Wahlrecht von Geburt an. Allerdings wandte er sich dagegen, dass Eltern das Stimmrecht ihrer Kinder stellvertretend ausüben. Dies widerspreche dem demokratischen Prinzip, dass den Stimmen aller Bürger dasselbe Gewicht zukommen müsse. (nz)

