Kinderwahlrecht in allen Fraktionen umstritten
01. Apr 2004 20:53
Die Frage, ob Kinder von Geburt an ein Stimmrecht haben sollten, wird parteienübergreifend kontrovers diskutiert. Der Bundestag debattierte über einen entsprechenden Antrag.
In der Debatte über einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für ein «Wahlrecht von Geburt an» warben Abgeordnete aus allen Fraktionen am Donnerstag für eine entsprechende Verfassungsänderung. Politiker der Opposition als auch aus der rot-grünen Koalition sagten jedoch, sie hätten erhebliche Bedenken gegen einen solchen Vorschlag.
Der FDP-Abgeordnete Klaus Haupt, einer der Initiatoren des Antrags, sagte, es gehe dabei um die Generationengerechtigkeit und die Rolle der Familie in der Gesellschaft. Laut dem Grundgesetz gehe «alle Staatsgewalt vom Volke aus», zum Volk gehörten jedoch auch Kinder. Derzeit werde die Staatsgewalt aber nur von 80 Prozent des Volkes legitimiert, kritisierte der FDP-Politiker.SPD-Parlamentarier Rolf Stöckel sagte, dass durch die Begrenzung des Wahlrechts knapp 14 Millionen Kinder und Jugendliche von diesem Grundrecht ausgeschlossen seien. Daher plädiere er für ein Wahlrecht ab Geburt. In der Realität bedeute das, so Stöckel, dass Eltern stellvertretend für ihre Kinder bei Wahlen abstimmen dürften, so lange die ihr Recht selbst noch nicht wahrnehmen könnten.
Stöckel sagte, er halte sogar eine «Absenkung der persönlichen Wahlrechtsausübung» auf 16 oder 14 Jahre nicht aus.
Warnung vor «Klassenwahlrecht»
Die CDU-Abgeordnete Ingrid Fischbach warnte dagegen vor einem «moderneren Klassenwahlrecht» zugunsten der Eltern. Auch sei unklar, was bei unterschiedlichen politischen Ansichten von Kindern und Eltern geschehen solle, sagte sie. Niemand würde je feststellen können, ob Vater und Mutter tatsächlich im Interesse ihres Kindes abstimmten. Die Grünen-Parlamentarierin Irmingard Schewe-Gerigk wandte sich ebenso gegen ein «Elternwahlrecht». Sie sagte, um die Interessen von Kindern und Jugendlichen stärker zu berücksichtigen, sei es ihrer Meinung nach sinnvoller, das Wahlalter niedriger anzusetzen.
Deutscher Kinderschutzbund dafür
Der Antrag wurde zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesenen. Zu den Unterstützern des Antrags zählen auch Parlamentspräsident Wolfgang Thierse (SPD) sowie seine Stellvertreter Hermann Otto Solms (FDP) und Antje Vollmer (Grüne).Für das so genannte Kinderwahlrecht sprach sich indes auch der Deutsche Kinderschutzbund aus. «Es gibt verfassungstechnisch keinen Grund, Kinder vom Wahlrecht auszuschließen», sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers am Donnerstag der Nachrichtenagentur ddp. Auch er plädiere daher für ein Wahlrecht von Geburt an. Allerdings wandte er sich dagegen, dass Eltern das Stimmrecht ihrer Kinder stellvertretend ausüben. Dies widerspreche dem demokratischen Prinzip, dass den Stimmen aller Bürger dasselbe Gewicht zukommen müsse. (nz)