netzeitung.deDer Tod eines «Schüblings»

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Der Tod von Amir Ageeb hat 1999 eine Diskussion über die gesamte deutsche Abschiebepraxis ausgelöst. Die Geschichte eines Asylbewerbers.

Aamir Ageeb ist am 28. Mai 1999 gestorben. Da war er 30 Jahre alt, lebte seit fünf Jahren in Deutschland und sollte in sein Heimatland Sudan abgeschoben werden.

1994 war Ageeb von dort geflohen, vor Armut und Gewalt. Seit 1983 herrschte in Sudan Bürgerkrieg und ein Machtkampf zwischen der säkularen Armee und islamischen Geistlichen. Im August 1995 wurde der Asylantrag von Ageeb abgelehnt, er klagte dagegen. Diese Klage nahm er jedoch zurück, da er in der Zwischenzeit eine Frau kennengelernt und geheiratet hatte.

Aufgrund der Heirat bekam Ageeb eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Als er sich jedoch scheiden ließ, wurde diese nachträglich bis zum Jahr 1998 befristet und Ageeb aufgefordert, das Land zu verlassen. Er legte Widerspruch gegen die Befristung ein und glaubte, dass bis zu einer Entscheidung darüber auch die Ausreise aufgeschoben sei.

Als er jedoch bei der Polizei in Karlsruhe einen Diebstahl anzeigen wollte, wurde er festgenommen und kam in Abschiebehaft. Der BGS schaffte den sich heftig wehrenden in die Lufthansa-Maschine LH 588, die nach Khartum, der sudanesischen Hauptstadt, fliegen sollte. Bereits kurz nach dem Start war Ageeb tot.

Abschiebungen unterbrochen
Der Fall erregte massives öffentliches Interesse. Vier Wochen lang ließ Innenminister Otto Schily alle Abschiebungen aussetzen, die Bestimmungen der so genannten Rückführungen wurden überprüft. Der Einsatz von Motorradhelmen – Ageeb hatte einen übergestülpt bekommen, damit er nicht beißen kann – wurde daraufhin untersagt. Der Prozess muss nun klären, ob den Beamten bewusst gewesen sein kann, dass sie mit ihrem Handeln das Leben des «Schüblings», wie es im Beamtenjargon heißt, gefährdeten. (nz)