14.01.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Überzogene Gewalt und degradierende Misshandlungen sind in Deutschland nicht alltäglich. Doch wenn es Übergriffe der Polizei gibt, so Amnesty International, haben sie für die Täter meist kaum oder keine Konsequenzen.
Amnesty International beklagt Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Die Generalsekretärin der deutschen Sektion der Menschenrechtsorganisation, Barbara Lochbihler, fordert die Bildung eines unabhängigen Kontrollgremiums, das Beschwerden über «Misshandlungen» und den «Einsatz unverhältnismäßiger Gewalt durch Polizisten» nachgehen soll. Diesem Gremium sollten neben Polizei und Staatsanwaltschaften, die in solchen Fällen meist schleppend oder mitunter auch parteiisch gegen sich selbst ermitteln, freie Bürgergruppen angehören. Auch verweigerten die Bundesländer statistische Angaben zu Übergriffen.
Die Mitglieder des Kontrollgremiums sollten nach Lochbihlers Vorstellung dazu berechtigt sein, Polizeidienststellen ohne Anmeldung zu besuchen, und bräuchten ein Recht zur ungehinderten Akteneinsicht. Zudem sollten die Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen einrichten, die sich ausschließlich mit Ermittlungen gegen Polizeibeamte beschäftigen.
Keine neuen FoltervorwürfeDer Deutschland-Bericht von ai enthält laut Lochbihler keine neuen Foltervorwürfe, wohl aber die «Folterdebatte» des vergangenen Jahres. Sie war durch den stellvertretenden Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner ausgelöst worden. Anfangs seien auch Vertreter des Staates dafür eingetreten, Folter oder deren Androhung in bestimmten Fällen wieder zuzulassen. Deutschland dürfe aber keine Ausnahmen für das internatonal anerkannte Folterverbot zulassen. «Das Verbot muss absolut gelten, es ist ein Fundament unseres Rechtsstaates», mahnte
Lochbihler.
Lochbihler sagte, dass Amnesty nicht die Arbeit der Polizei pauschal kritisiere. Es gehe sicherlich um «traurige Einzelfälle», die aber wie die Recherchen der Organisation gezeigt hätten - jeden treffen könnten. Zudem fehle es bis heute an Konsequenzen aus diesen Fällen, die zum Teil jahrelang zurückreichten. Auch die Ahndung von Misshandlungen durch Polizisten lasse zu wünschen übrig. Von den 20 dokumentierten Fällen sei es nur in einem Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen. (nz)