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CDU: Hohmann raus aus Fraktion und Partei

10. Nov 2003 17:23, ergänzt 19:23
Martin Hohmann
Die Unions-Fraktionspitze hat einen Antrag auf Fraktionsausschluss gegen den Abgeordneten Hohmann gestellt. CDU-Chefin Merkel sprach von einer «schwerwiegenden Entscheidung».

Thema: Der Fall Hohmann
Die Unionsfraktion will den Abgeordneten Martin Hohmann wegen seiner umstrittenen Äußerungen über die Rolle der Juden in Russland aus der Fraktion aussschließen. Zudem werde bei der CDU sein Parteiausschluss beantragt, hieß es.

Die Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Angele Merkel sprach von einer «schwerwiegenden Entscheidung», «um weiteren Schaden für die CDU/CSU-Bundestagfraktion zu verhindern». Die Gespräche mit Hohmann hätten gezeigt, dass er sich nicht «glaubwürdig» von seinen Äußerungen distanzieren wollte.

Merkel: «Geistige Verirrung»

Merkel verteidigte den späten Zeitpunkt der Entscheidung mit den Worten, es sei besser einen Tag länger zu warten, als womöglich falsch zu handeln. Sie betonte zugleich, dass der öffentliche Druck nicht die «ausschlaggebende Sache» gewesen sei. Es sei vielmehr um die Frage gegangen, ob sie einen Abgeordneten verteidigen könne, der sich nicht öffentlich für seine «geistige Verirrung» entschuldigt habe.

Fraktionsvorstandsmitglied Maria Böhmer äußerte sich ähnlich. Hohmann habe nicht zu erkennen gegeben, dass er sich von seinen Äußerungen distanziere, sagte sie.

Austermann dagegen, Merz enthielt sich

Böhmer, die auch Vorsitzende der Frauenunion ist, sprach überdies von einem «eindeutigen Votum» für den Antrag. Bei der Entscheidung habe es, wie am Rande der Sitzung verlautete, lediglich eine Gegenstimme und eine Enthaltung gegeben. Böhmer zufolge hat der Abgeordnete Dietrich Austermann gegen die Entscheidung gestimmt. Fraktionsvize Friedrich Merz habe sich enthalten.

Eine weiteres Mitglied des Gremiums sagte, man handele «in der Erwartung», dass auch die Bundespartei einen Ausschluss beantragen werde. Wann die CDU das Ausschluss-Verfahren einleiten werde, stehe noch nicht fest.


Hintergrund:
Nahezu gleichzeitig kündigte der hessische CDU-Landesvorsitzende und Ministerpräsident Roland Koch an, er wolle daher dem Landesvorstand der CDU die Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens gegen Hohmann vorschlagen. «Wenn Herr Hohmann aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossen wird, kann er auch nicht länger Mitglied der Partei sein», sagte Koch. «Das eine hängt unmittelbar mit dem anderen zusammen. Darüber bin ich mir mit Angela Merkel einig.»

Die Entscheidung der Unions-Fraktionsspitze wurde unterdessen von SPD und Grünen begrüßt. «Dieser Schritt war überfällig», sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Michael Müller dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Grünen-Chef Reinhard Bütikofer bezeichnete des Ausschluss Hohmanns als «das demokratische Minimum». Zugleich kritisierte er, dass es so lange gedauert habe. «Eine Goldmedaille gibt es dafür nicht», sagte er dem Blatt.

Hohe Hürden

Zuvor hatte sich die CDU-Spitze noch gegen den Rauswurf Hohmanns gesperrt. Generalsekretär Laurenz Meyer sagte am Montagmorgen, die Äußerungen des Fuldaer Parlamentariers seien unerträglich und widersprächen der CDU-Programmatik. Meyer rechtfertigte jedoch dessen Verbleib in Partei und Fraktion. Für einen Parteiausschluss wegen «unliebsamer Äußerungen» setze das Parteiengesetz hohe Hürden, betonte er.

Hohmann hatte in einer Rede zum Tag der deutschen Einheit die russischen Juden wegen ihrer Rolle im Bolschewismus in Zusammenhang mit dem Begriff «Tätervolk» genannt.

Der Ausschluss eines Bundestagsabgeordneten kann laut CDU-Parteistatut vom Bundesvorstand oder vom zuständigen Landesvorstand eingeleitet werden. Das Landesparteigericht muss anschließend über den Ausschluss entscheiden. Die Fraktion kann ein Mitglied mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ausschließen. Zwischen dem Antrag auf Fraktionsausschluss und der Abstimmung müssen drei Tage liegen. (nz)

 
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