netzeitung.deVavarin-Opfer fordern eine Million Euro

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Die Reste der Brücke von Varvarin (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Die Reste der Brücke von Varvarin
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Für einen Angriff während des Kosovo-Krieges ist Deutschland von den Opfern stellvertretend für die Nato verklagt worden. Drei der Überlebenden waren zum Prozessbeginn erschienen.

Vor dem Bonner Landgericht hat am Mittwoch ein Prozess gegen die Bundesrepublik und die Handlungen ihrer Soldaten im Kosovo-Krieg begonnen. 35 jugoslawische Staatsbürger fordern Schadenersatz, weil sie bei einem Luftangriff deutscher Bomber verletzt wurde oder Angehörige verloren.

Drei der Kläger waren persönlich zur Eröffnung der Verhandlung gekommen, darunter Zoran Milenkovic, der Bürgermeister der Stadt. Die Bundesrepublik habe im Zuge ihrer Beteiligung an den Balkan-Einsätzen der Nato «alles unterlassen, um zivile Opfer zu vermeiden», sagte der Anwalt Ulrich Dost, der die Opfer vertritt.

Wie Gül Pinar, die Vertreterin der Kläger, sagte, fordern 34 der 35 Kläger insgesamt eine Million Euro Schadenersatz. Ursprünglich waren es 3,5 Millionen, doch habe man einsehen müssen, dass diese Summe juristisch nicht durchsetzbar ist.

Die Bundesrepublik hat beantragt, die Klage abzuweisen.

Es geht um einen Angriff von Nato-Flugzeugen am 30. Mai 1999 auf eine Brücke über den Fluss Morava nahe der serbischen Kleinstadt Varvarin. Die Brücke war kein militärisches Ziel, lediglich zweitrangig, falls ein Angriff auf die ursprünglich geplanten Orte nicht möglich sei. Warum sie trotzdem bombardiert wurde, konnte bisher nicht geklärt werden. Es starben zehn Menschen, alle Zivilisten, genau wie die 47 Verletzten.

Nach Ansicht der Kläger war es eine völkerrechtswidrige Luftoperation, bei der die Schutzrechte der Zivilbevölkerung missachtet wurden. Die Bundesrepublik als eines der Mitgliedsländer der Nato und einer der Angreifer sei zu Schadenersatz verpflichtet.

Klage wird noch viele Instanzen beschäftigen
Der Vorsitzende Richter Heinz Sonnenberger sagte, das Gericht betrete mit dem Verfahren «Neuland». Die Klage werfe «schwierige Fragen» auf, die eine abschließende Beurteilung noch unmöglich machten. Er sagte, er sei überzeugt, dass das Verfahren bis zum Bundesgerichtshof und möglicherweise auch durch «europäische Instanzen» gehen werde.

Zwar sei es unstrittig, dass deutsche Flugzeuge an dem Angriff beteiligt waren. Allerdings seien die Tornados der Bundeswehr «überwiegend zur Aufklärung und zum Begleitschutz» geflogen. (nz)