Vavarin-Opfer fordern eine Million Euro
Drei der Kläger waren persönlich zur Eröffnung der Verhandlung gekommen, darunter Zoran Milenkovic, der Bürgermeister der Stadt. Die Bundesrepublik habe im Zuge ihrer Beteiligung an den Balkan-Einsätzen der Nato «alles unterlassen, um zivile Opfer zu vermeiden», sagte der Anwalt Ulrich Dost, der die Opfer vertritt.
Die Bundesrepublik hat beantragt, die Klage abzuweisen.
Es geht um einen Angriff von Nato-Flugzeugen am 30. Mai 1999 auf eine Brücke über den Fluss Morava nahe der serbischen Kleinstadt Varvarin. Die Brücke war kein militärisches Ziel, lediglich zweitrangig, falls ein Angriff auf die ursprünglich geplanten Orte nicht möglich sei. Warum sie trotzdem bombardiert wurde, konnte bisher nicht geklärt werden. Es starben zehn Menschen, alle Zivilisten, genau wie die 47 Verletzten.
Nach Ansicht der Kläger war es eine völkerrechtswidrige Luftoperation, bei der die Schutzrechte der Zivilbevölkerung missachtet wurden. Die Bundesrepublik als eines der Mitgliedsländer der Nato und einer der Angreifer sei zu Schadenersatz verpflichtet.
Zwar sei es unstrittig, dass deutsche Flugzeuge an dem Angriff beteiligt waren. Allerdings seien die Tornados der Bundeswehr «überwiegend zur Aufklärung und zum Begleitschutz» geflogen. (nz)

