14.10.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Vor dem Bonner Landgericht fordern 35 jugoslawische Staatsbürger rund 3,5 Millionen Euro Entschädigung. Es ist das erste Gerichtsverfahren über einen deutschen Nato-Einsatz.
Mit einer bislang bundesweit einmaligen Schadenersatzklage ausländischer Kriegsopfer befasst sich am morgigen Mittwoch das Bonner Landgericht. In mündlicher Verhandlung wird geprüft, ob Deutschland als Nato-Mitglied für die Folgen eines Luftangriffs auf eine Brücke in der serbischen Kleinstadt Varvarin im Frühjahr 1999 in Regress genommen werden kann. Die Kläger betrachten das Bombardement als völkerrechtswidrige Luftoperation, bei der Schutzrechte der Zivilbevölkerung missachtet wurden.
In dem Zivilprozess wollen 35 jugoslawische Staatsbürger rund 3,5 Millionen Euro Entschädigung vom deutschen Staat erstreiten, weil sie bei dem Angriff entweder selbst schwer verletzt wurden oder aber Angehörige verloren haben.
Unterstützung von Amnesty InternationalDie Menschenrechtsorganisation Amnesty International (ai) unterstützt die in Jugoslawien lebenden Kläger. Das Nato-Mitglied Deutschland sei für die Aufklärung eines «möglicherweise völkerrechtswidrigen Einsatzes der Nato» mitverantwortlich und müsse im Fall einer Beteiligung an dem Angriff Schadenersatz leisten. Die bei dem Angriff zerstörte Brücke über den Fluss Morava sei «kein legitimes militärisches Ziel» gewesen, befand ai-Völkerrechtsexperte Nils Geißler. Es muss festgestellt werden, ob die beteiligten Streitkräfte «das Nötige getan haben, um zivile Opfer zu vermeiden, wie es die Genfer Konvention vorschreibt», so Geißler.
Das Verteidigungsministerium gab mit Hinweis auf das laufende Verfahren keine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Zu der mündlichen Verhandlung vor der 1. Zivilkammer des Bonner Gerichts sind nach Angaben eines Justizsprechers zwar nur die Prozessbevollmächtigten geladen, allerdings wird erwartet, dass auch einer oder mehrere Kläger erscheinen werden.
Bei dem Nato-Luftangriff auf Vavarin am 30. Mai 1999 wurden während einer ersten Angriffwelle drei Menschen getötet und fünf schwer verletzt. Bei einem zweiten Angriff wenige Minuten später kamen sieben Menschen ums Leben; zwölf erlitten schwere Verletzungen. Nach Aussgagen der Kläger handelt es isch überwiegend um Menschen, die den Opfern der ersten Angriffswelle zur Hilfe geeilt waren. (nz)