Berliner Landesparteien über Straffreiheit für Kiffer einig
25.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Das Land Berlin will den Besitz von Cannabis für den Eigenbedarf legalisieren. Eine große Koalition von PDS bis FDP unterstützen das Vorhaben, nur die Union ist dagegen.
Haschisch-Konsumenten in der Hauptstadt müssen laut einem Bericht der «Berliner Zeitung» bald nicht mehr in die Niederlanden fahren, um ihren Bedarf legal zu decken. Nach dem Willen von vier Fraktionen im Abgeordnetenhaus solle der Besitz von Cannabis-Produkten für den Eigenverbrauch künftig straffrei sein.
Am heutigen Donnerstag beantragt der Zeitung zufolge die FDP-Fraktion im Parlament, Kiffer, die mit bis zu 15 Gramm Cannabis erwischt werden, nicht mehr strafrechtlich verfolgen zu lassen. Den Grünen, deren prominenter Berliner Bundestagsabgeordneter Hans-Christian Ströbele mehrfach öffentlichkeitswirksam «Gebt das Hanf frei» forderte, gehe dies nicht weit genug: Ihre Fraktion wolle mit einem eigenen Antrag die Obergrenze auf 30 Gramm anheben.
Rot-rote Koalition für EntkriminalisierungDie in Berlin regierende SPD-PDS-Koalition unterstützt die Pläne der Oppositionsfraktionen. «Die liegen völlig auf unserer Linie», sagte PDS-Parlamentarierin Minka Dott dem Blatt. In ihrem Koalitionsvertrag hatten beide Linksparteien bereits Anfang 2003 vereinbart, den Besitz von Cannabis-Produkten zu entkriminalisieren.
Doch seitdem ist wenig geschehen. Eine Initiative der SPD-Justizsenatorin Karin Schubert sei im Sande verlaufen, , schreibt die Zeitung, weil sich ihre Kollegen in den übrigen Ländern nicht dafür erwärmen konnten.
Straffreiheit ist keine ErlaubnisKritik kommt laut «Berliner Zeitung» außerdem von der Berliner CDU. Die Unionsfraktion habe sich ebenfalls gegen die Einrichtung von Coffee-Shops ausgesprochen, in denen nach holländischem Vorbild Cannabis in kleinen Mengen legal gehandelt werden kann.
Sollten die Vorhaben von FDP oder Grünen das Abgeordnetenhaus passieren, wäre der Besitz und Handel aber nicht erlaubt. Eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes können nur die nationalen Parlamente Bundestag und Bundesrat beschließen. Das Land Berlin darf allein seine Polizei und Justiz anweisen, nicht mehr strafrechtlich gegen Kiffer vorzugehen. (nz)