Hessen plant Verbot von Kopftüchern in Schulen
24.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Die CDU-Politikerin, die auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, warf dem Bundesverfassungsgericht falsch verstandene Toleranz vor. Die erhoffte Rechtssicherheit sei ausgeblieben. Wolff sagte, sie sei «tief enttäuscht» darüber.
Das Land hatte nach Angaben des Ministeriumssprechers bereits vor dem Karlsruher Urteil erklärt, es werde sich der Entscheidung beugen. Die Landesregierung rechne nicht damit, dass als Reaktion auf das Urteil des BVerfG eine große Anzahl muslimischer Lehrerinnen auf das Tragen des Kopftuchs im Unterricht bestehen würden. Weßling verwies darauf, dass es in den vergangenen zehn Jahren nur vier solcher Fälle gegeben habe.
Eine zum Islam konvertierten gebürtige deutsche Lehrerin hatte in Niedersachsen ihre Aufnahme als Beamtin auf Probe einzuklagen versucht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Klage der 44-jährigen Frau abgewiesen. Sie verzichtete wegen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf Revision.
Die CDU-Politikerin sagte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts habe deutlich gemacht, dass hier ein «hochkomplizierter Abwägungsprozess» vorzunehmen sei.
In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Schäfers Angaben derzeit rund 15 muslimische Frauen mit Kopftuch, die entweder schon als Lehrerinnen arbeiten oder noch in Ausbildung sind. Ihr sei nicht bekannt, dass es deshalb an irgendeiner Schule im Land Konflikte gegeben habe. Die Schulministerin wertete das als «Zeichen der großen Toleranz der Menschen in unserem Bundesland».
Allerdings hätten die Karlsruher Richter grundsätzlich die Gefahr der Beeinflussung von Kindern gesehen, wenn Lehrerinnen und Lehrer religiöse Symbole mit in den Unterricht einbrächten, sagte Schäfer. Deshalb werde Nordrhein-Westfalen «möglicherweise notwendige gesetzliche Konsequenzen» untersuchen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwochmorgen entschieden, dass das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nur per Gesetz untersagt werden kann. Eine solche gesetzliche Regelung muss jedes Bundesland für sich treffen.(nz)
