netzeitung.deHessen plant Verbot von Kopftüchern in Schulen

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Das Karlsruher Urteil im Kopftuch-Streit bedeutet für die Bundesländer, dass sie nun selbst entscheiden müssen. Die Reaktionen sind unterschiedlich.

Als erstes Bundesland hat Hessen nach der Entscheidung des Karlsruher Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) im Kopftuch-Streit angekündigt, muslimischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht zu verbieten. Kultusministerin Karin Wolff (CDU) sagte am Mittwoch in Wiesbaden, die Landesregierung werde so schnell wie möglich eine entsprechende Gesetzesinitiative starten und «das Problem» lösen.

Das Kopftuch sei keine Folklore, sondern Ausprägung eines Glaubensbekenntnisses. «Und als solches hat es im Unterricht an hessischen Schulen keinen Platz», sagte Wolff: «Unsere Verfassung gründet auf einer christlich-abendländischen Tradition und stellt eine Werteordnung dar, an die sich unsere Lehrerinnen und Lehrer zu halten haben.»

Die CDU-Politikerin, die auch Vorsitzende der Kultusministerkonferenz ist, warf dem Bundesverfassungsgericht falsch verstandene Toleranz vor. Die erhoffte Rechtssicherheit sei ausgeblieben. Wolff sagte, sie sei «tief enttäuscht» darüber.

Niedersachsen prüft
Niedersachsen will zunächst prüfen, wie die Rechtslage im Land ist und ob Handlungsbedarf besteht. «Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist keine Entscheidung für oder gegen das Tragen von Kopftüchern im Unterricht», sagte der Sprecher des Kultusministeriums, Georg Weßling, am Mittwoch in Hannover.

Das Land hatte nach Angaben des Ministeriumssprechers bereits vor dem Karlsruher Urteil erklärt, es werde sich der Entscheidung beugen. Die Landesregierung rechne nicht damit, dass als Reaktion auf das Urteil des BVerfG eine große Anzahl muslimischer Lehrerinnen auf das Tragen des Kopftuchs im Unterricht bestehen würden. Weßling verwies darauf, dass es in den vergangenen zehn Jahren nur vier solcher Fälle gegeben habe.

Eine zum Islam konvertierten gebürtige deutsche Lehrerin hatte in Niedersachsen ihre Aufnahme als Beamtin auf Probe einzuklagen versucht. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte die Klage der 44-jährigen Frau abgewiesen. Sie verzichtete wegen des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht auf Revision.

Baden-Württemberg wägt ab
Auch die baden-württembergische Landesregierung hat angekündigt, die Konsequenzen aus dem Kopftuch-Urteil des BVerfGs zunächst genau zu prüfen. Die Regierung werde die Entscheidung «gewissenhaft und eingehend analysieren», sagte Kultusministerin Annette Schavan (CDU) am Mittwoch in Stuttgart. Danach werde der Landtag entscheiden, ob es in Baden-Württemberg zu einer gesetzlichen Regelung geben werde.

Die CDU-Politikerin sagte, die Entscheidung des Verfassungsgerichts habe deutlich gemacht, dass hier ein «hochkomplizierter Abwägungsprozess» vorzunehmen sei.

Nordrhein-Westfalen fühlt sich bestätigt
Nordrhein-Westfalen sieht durch das Urteil seine bisherige Praxis bestätigt. Ebenso wie Niedersachsen und Baden-Württemberg will das Land jedoch gesetzgeberische Konsequenzen prüfen. Schulministerin Ute Schäfer (SPD) sagte, es sei «verantwortungsvoll und angemessen» nicht das Tragen des Kopftuches allein, sondern die «gesamte Haltung und Einstellung der Lehrerin in den Blick zu nehmen». Erst dann sei es möglich darüber zu entscheiden, ob die Pädagogin gegen die ihr auferlegte Pflicht zur Neutralität verstößt und Kinder unzulässig beeinflusst.

In Nordrhein-Westfalen gibt es nach Schäfers Angaben derzeit rund 15 muslimische Frauen mit Kopftuch, die entweder schon als Lehrerinnen arbeiten oder noch in Ausbildung sind. Ihr sei nicht bekannt, dass es deshalb an irgendeiner Schule im Land Konflikte gegeben habe. Die Schulministerin wertete das als «Zeichen der großen Toleranz der Menschen in unserem Bundesland».

Allerdings hätten die Karlsruher Richter grundsätzlich die Gefahr der Beeinflussung von Kindern gesehen, wenn Lehrerinnen und Lehrer religiöse Symbole mit in den Unterricht einbrächten, sagte Schäfer. Deshalb werde Nordrhein-Westfalen «möglicherweise notwendige gesetzliche Konsequenzen» untersuchen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwochmorgen entschieden, dass das Tragen eines Kopftuches im Unterricht nur per Gesetz untersagt werden kann. Eine solche gesetzliche Regelung muss jedes Bundesland für sich treffen.(nz)