netzeitung.deLehrerin gewinnt Kopftuchstreit in Karlsruhe

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Beschwerdeführerin Fereshta Ludin vor dem Verfassungsgericht (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Beschwerdeführerin Fereshta Ludin vor dem Verfassungsgericht
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine muslimische Lehrerin im Unterricht weiterhin ein Kopftuch tragen darf. Für ein Verbot gebe es keine gesetzliche Grundlage, urteilten die Richter.

Die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin darf im Unterricht weiterhin ein Kopftuch tragen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte am Mittwoch in Karlsruhe, das Verbot für Lehrerinnen in Baden-Württemberg sei rechtswidrig. Ein solches Verbot finde im geltenden Recht des Bundeslandes «keine hinreichend bestimmte gesetzliche Grundlage».
Das Urteil erging mit fünf gegen drei Richterstimmen. Damit geht der seit fünf Jahren andauernde «Kopftuchstreit» vorerst zu Ende.

Demnach müssen die Bundesländer nun im Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Lehrerinnen und der staatlichen Neutralitätspflicht «eine für alle zumutbare Regelung» suchen. Es sei zulässig, so die Richter, mit einem Kopftuchverbot die Religionsfreiheit von Lehrern einzuschränken; doch wegen der Tragweite solch einer Regelung könne das nur auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Die Länder müssten das Ausmaß religiöser Bezüge in der Schule mit Blick auf die wachsende religiöse Vielfalt in Deutschland neu bestimmen, so die Richter.

Freiheit für Länderparlamente
Das Grundgesetz lasse den Ländern im Bezug auf die Ausgestaltung der Schule weit gehende Freiheiten. Insofern sei es Aufgabe der Länderparlamente, die einander widersprechenden Grundrechte von Religionsfreiheit und Neutralitätsgebot der Schulen miteinander in Einklang zu bringen.

Dies könne auch beinhalten, so die Richter, die Religionsfreiheit der Lehrer, wenn nötig, per Gesetz einzuschränken. In der Schule müssten schließlich Konflikte vermieden werden, die durch Religionen entstünden. Dabei dürfe aber die Bedeutung des Kopftuches nicht verkürzt werden. Im konkreten Fall könne der

Klägerin nicht vorgeworfen werden, nur durch das Tragen des Kopftuchs das Neutralitätsgebot der Schule zu verletzen. Die Richter machten in ihrer Entscheidung auch einen Unterschied zwischen dem «Auftreten» und der «Handlungsweise» von Lehrern.

Die Frage war zuvor kontrovers diskutiert worden. Teilweise hatten sich auch in Deutschland lebende Muslime gegen eine Kopftuch-Erlaubnis an Schulen ausgesprochen, so etwa die SPD-Abgeordnete Lale Akgün. (nz)