Lehrerin gewinnt Kopftuchstreit in Karlsruhe
24.09.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Demnach müssen die Bundesländer nun im Konflikt zwischen der Glaubensfreiheit der Lehrerinnen und der staatlichen Neutralitätspflicht «eine für alle zumutbare Regelung» suchen. Es sei zulässig, so die Richter, mit einem Kopftuchverbot die Religionsfreiheit von Lehrern einzuschränken; doch wegen der Tragweite solch einer Regelung könne das nur auf der Grundlage eines Gesetzes geschehen. Die Länder müssten das Ausmaß religiöser Bezüge in der Schule mit Blick auf die wachsende religiöse Vielfalt in Deutschland neu bestimmen, so die Richter.
Dies könne auch beinhalten, so die Richter, die Religionsfreiheit der Lehrer, wenn nötig, per Gesetz einzuschränken. In der Schule müssten schließlich Konflikte vermieden werden, die durch Religionen entstünden. Dabei dürfe aber die Bedeutung des Kopftuches nicht verkürzt werden. Im konkreten Fall könne der
Die Frage war zuvor kontrovers diskutiert worden. Teilweise hatten sich auch in Deutschland lebende Muslime gegen eine Kopftuch-Erlaubnis an Schulen ausgesprochen, so etwa die SPD-Abgeordnete Lale Akgün. (nz)

