Absturz von Möllemann war Selbstmord
17.06.2003
Herausgeber: netzeitung.de
Als Motiv für den Selbstmord war bisher vom «Spiegel» spekuliert worden, dass Möllemann eine Haftstrafe «nicht unter zwei Jahren auf Bewährung» drohte. Möllemanns Rechtsanwältin wies dies zurück. Dies sei falsch, so Annette Marberth-Kubicki. Das von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eingeleitete Verfahren sei «völlig offen» gewesen, die Strafvermutung der Staatsanwaltschaft «eher verwegen».
Über das bei der Staatsanwaltschaft Münster laufende Verfahren sollte laut Marberth-Kubicki an diesem Mittwoch über eine Einstellung gesprochen werden, um es zu beenden. (nz)

