netzeitung.deWiefelspütz: Strafe für Polizei wegen Folter-Androhung unwahrscheinlich

 Herausgeber: netzeitung.de

SPD-Politiker Wiefelspütz (Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe SPD-Politiker Wiefelspütz
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

SPD-Innenexperte Wiefelspütz erwartet keine Verurteilung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten wegen der Folterandrohung im Entführungsfall Metzler.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, kann sich eine Bestrafung des Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner nicht vorstellen. Das sagte der Politiker am Mittwochabend in der WDR-Sendung «hart aber fair».

Gegen den Polizei-Vize läuft wegen seiner Folter-Anordnung im Entführungsfall Jakob von Metzler ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Aussageerpressung.
Polizeiliche Maßnahme
Wiefelspütz sprach sich aber entschieden dagegen aus, der Polizei als letztes Mittel zu erlauben, Tatverdächtigen Gewalt anzutun. Er widersprach damit dem rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Röttgen, der in derselben Sendung für eine solche Erlaubnis eintrat.

Der Vertreter des Bundes deutscher Kriminalbeamter, Klaus Jansen, wandte sich dagegen, das Vorgehen Daschners gegen den Tatverdächtigen im Fall Jakob von Metzler als Folter zu bezeichnen. Es sei vielmehr eine polizeiliche Maßnahme zur Gefahrenabwehr gewesen, meinte er.
Folterverbot nicht aufweichen
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) stellte sich hinter den Frankfurter Polizei-Vizepräsidenten. Der Chef der Deutschen Sektion der IGFM, Karl Hafen, sagte am Donnerstag, das Verhalten Daschners sei «erlaubte, wenn nicht sogar verpflichtende Nothilfe» gewesen.

Unabhängig vom Fall Metzler dürfe der Rechtsstaat das allgemeine Folterverbot aber nicht aufweichen, machte Hafen klar. Besonders in Extremsituationen stelle sich ein Staatswesen, das sich der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet habe, unter Beweis.

Polizei-Vizepräsident Daschner hatte eingeräumt, dem geständigen Jakob-Mörder Magnus G. während eines Verhörs Schmerzen angedroht zu haben, wenn dieser den Aufenthaltsort des entführten Jungen nicht nenne. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Ermittlungsverfahren gegen Daschner eingeleitet. (nz)