netzeitung.deZweifel an verfassungsgemäßer Reform bleiben

 Herausgeber: netzeitung.de

Brigitte Zypries (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Brigitte Zypries
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Justizministerin Zypries rechnet fest damit, dass sich das Bundes- Verfassungsgericht mit der Gesundheitsreform befassen muss. Aber wie Ulla Schmidt hat sie keine Angst davor. Thema: Gesundheitsreform Privatversicherten droht Beitragsschub Positive Signale aus Bayern zu Gesundheit Koalition hat bei Gesundheit noch viel zu streiten Bundesrat dringt bei Gesundheit nicht durch Justizexperten stützen Ulla Schmidt

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesundheitsreform zurückgewiesen – doch Rechtsexperten der Union haben weiterhin Zweifel, ob die Reform dem Grundgesetz entspricht. Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jürgen Gehb, sagte am Mittwoch in Berlin, es gehe bei dem Gesetz «hart an den Rand». Dennoch werde er zustimmen.

CDU-Berichterstatter Friedrich Merz sei da aber anderer Auffassung, ergänzte Gehb. «Für ihn scheinen die Bedenken so unüberbrückbar zu sein, dass er wohl kaum wird zustimmen können.» Merz selbst äußerte sich auch auf Nachfrage nicht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Andreas Schmidt (CDU), sagte, er habe zwar den Eindruck, dass die überwiegende Mehrheit seiner Kollegen das Gesetz für vertretbar halte. «Aber man steht immer noch in der Gefahr, dass ein Verfassungsgericht das anders beurteilt», sagte Schmidt.

Schmidt sieht keine Probleme
Laut Schmidt beziehen sich die Bedenken auf beschnittene Rechte von Privatversicherten und auf die Frage, ob die Versicherung von deren Kindern aus Steuergeldern finanziert werden soll. Schmidt ging im Bundestag nicht auf die einzelnen Punkte ein. Sie sagte, das Bundesinnen- und das -justizministerium hätten den Gesetzentwurf bereits auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft.

Der «Schutzauftrag der Verfassung» sehe vor, dass jeder das Recht haben müsse, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern, erläuterte Schmidt. Dies sei «höher anzusiedeln als die Geschäftsinteressen der Privaten Krankenversicherung». Daher sehe sie Klagen in Karlsruhe «gelassen entgegen».

Ähnlich äußerte sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie rechnet aber in jedem Fall mit einer Verfassungsklage: Da bei dem Gesetz viele Interessen berührt seien, «wird sich sicherlich eine Klage ergeben», sagte Zypries. Sie sei aber «ganz optimistisch», dass ihre positive Bewertung trage.

Auch Opposition zweifelt weiter
Zypries erläuterte das Gutachten ihres Hauses und des Innenministeriums dem Rechtsausschuss des Bundestages. Darin kommen die Experten der beiden Ressorts zu dem Schluss, dass die Gesundheitsreform nicht gegen die Verfassung verstoße. Dagegen sagte der Grünen-Rechtspolitiker Jerzy Montag, dass die Bedenken in allen Fraktionen – Koalition wie Opposition – vorhanden seien. Die Koalition müsse dies noch einmal ernsthaft prüfen.

Auch der FDP-Gesundheitspolitiker Heinz Lanfermann kritisierte, dass Schmidt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit beiseite schiebe. Die Prüfung der zuständigen Ministerien sei unzureichend und gebe auf entscheidende Fragen keine Antworten. Der Ausschuss will sein Votum über das Gesetz am 31. Januar abgeben. Der Bundestag will am 2. Februar endgültig über die Reform befinden. (nz)