Laut Schmidt beziehen sich die Bedenken auf beschnittene Rechte von Privatversicherten und auf die Frage, ob die Versicherung von deren Kindern aus Steuergeldern finanziert werden soll. Schmidt ging im Bundestag nicht auf die einzelnen Punkte ein. Sie sagte, das Bundesinnen- und das -justizministerium hätten den Gesetzentwurf bereits auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft.Der «Schutzauftrag der Verfassung» sehe vor, dass jeder das Recht haben müsse, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern, erläuterte Schmidt. Dies sei «höher anzusiedeln als die Geschäftsinteressen der Privaten Krankenversicherung». Daher sehe sie Klagen in Karlsruhe «gelassen entgegen».
Ähnlich äußerte sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie rechnet aber in jedem Fall mit einer Verfassungsklage: Da bei dem Gesetz viele Interessen berührt seien, «wird sich sicherlich eine Klage ergeben», sagte Zypries. Sie sei aber «ganz optimistisch», dass ihre positive Bewertung trage.