Zweifel an verfassungsgemäßer Reform bleiben
CDU-Berichterstatter Friedrich Merz sei da aber anderer Auffassung, ergänzte Gehb. «Für ihn scheinen die Bedenken so unüberbrückbar zu sein, dass er wohl kaum wird zustimmen können.» Merz selbst äußerte sich auch auf Nachfrage nicht. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestages, Andreas Schmidt (CDU), sagte, er habe zwar den Eindruck, dass die überwiegende Mehrheit seiner Kollegen das Gesetz für vertretbar halte. «Aber man steht immer noch in der Gefahr, dass ein Verfassungsgericht das anders beurteilt», sagte Schmidt.
Der «Schutzauftrag der Verfassung» sehe vor, dass jeder das Recht haben müsse, sich gegen das Krankheitsrisiko abzusichern, erläuterte Schmidt. Dies sei «höher anzusiedeln als die Geschäftsinteressen der Privaten Krankenversicherung». Daher sehe sie Klagen in Karlsruhe «gelassen entgegen».
Ähnlich äußerte sich Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Sie rechnet aber in jedem Fall mit einer Verfassungsklage: Da bei dem Gesetz viele Interessen berührt seien, «wird sich sicherlich eine Klage ergeben», sagte Zypries. Sie sei aber «ganz optimistisch», dass ihre positive Bewertung trage.
Auch der FDP-Gesundheitspolitiker Heinz Lanfermann kritisierte, dass Schmidt die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit beiseite schiebe. Die Prüfung der zuständigen Ministerien sei unzureichend und gebe auf entscheidende Fragen keine Antworten. Der Ausschuss will sein Votum über das Gesetz am 31. Januar abgeben. Der Bundestag will am 2. Februar endgültig über die Reform befinden. (nz)

