24.06.2004
Herausgeber: netzeitung.de
Caroline von Monaco und Ernst August von Hannover
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einer Klage von Prinzessin Caroline entsprochen und Deutschland verurteilt.
Experten rechnen mit weitreichenden Folgen dieses Urteils für die deutsche Medienlandschaft: Am Donnerstag haben Richter des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg entschieden, dass die Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben von Caroline von Monaco gegen Artikel acht der Europäischen Menschenrechtskonvention verstößt. Dieser Artikel schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die Prinzessin hatte im November vergangenen Jahres Klage gegen Deutschland eingereicht.
Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, widersprach der Gerichtshof damit dem Bundesverfassungsgericht, das 1999 die deutsche Rechtsprechung bestätigt hatte, wonach Prominente als Personen der Zeitgeschichte die Veröffentlichung von Bildern mit gewissen Einschränkungen auch ohne ihre Einwilligung hinnehmen müssten. Die Straßburger Richter entschieden nun, dass die Öffentlichkeit kein legitimes Interesse daran habe, zu erfahren, wo sich Caroline von Monaco gerade aufhalte und wie sie ihr Privatleben gestalte. Damit verurteilten sie Deutschland wegen mangelhaften Schutzes der Privatsphäre in den Medien.
Wie die Pressestelle des Europarats meldet, beschloss der Gerichtshof außerdem, dass über die Frage der Entschädigung zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden soll.
Die Prinzessin war bis vor das Verfassungsgericht in Karlsruhe gezogen, um sich gegen die Veröffentlichung von Fotos in Illustrierten zu wehren, die sie bei privaten Aktivitäten in der Öffentlichkeit zeigen. Anlass waren Aufnahmen, die die Zeitschrift «Bunte» 1993 veröffentlicht hatte, die Caroline beim Reiten, Einkaufen und Radfahren zeigten. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beschwerde zurück gewiesen und lediglich die Veröffentlichung von Bildern Carolines mit ihren Kindern gerügt. (nz)