netzeitung.deChronisch Kranke nicht immer fahrtüchtig

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Krankenwagen im Einsatz (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Krankenwagen im Einsatz
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Chronisch kranke Menschen müssen ihre Fahrtüchtigkeit testen lassen. Im Falle eines Unfalls könnte selbst der behandelnde Arzt zur Verantwortung gezogen werden.

Chronische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Epilepsie können die Betroffenen fahruntüchtig machen. Diese sollten sich jedoch nicht darauf verlassen, dass ihr Arzt sie darauf hinweist und ihnen damit unter Umständen das Autofahren verbietet. Das berichtet die in Stuttgart erscheinende «Deutsche Medizinische Wochenschrift».
Fehlendes Bewusstsein bei Hausärzten
Das Fachblatt beruft sich dabei auf den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin, Prof. Rainer Mattern. Ihm zufolge wissen viele Hausärzte etwa nicht, dass die Wirkstoffe bestimmter Medikamente die Fahrtüchtigkeit einschränken können. So kann es bei Menschen, die Blutdruck senkende Mittel einnehmen, zum Beispiel in der Einstellungsphase zu Müdigkeit und Konzentrationsproblemen kommen - beim Autofahren höchst riskant.

Neben den Medikamenten können auch die Krankheiten selbst zu vorübergehender oder dauerhafter Fahruntüchtigkeit führen. Nach einem Herzinfarkt zum Beispiel sind die Patienten Prof. Mattern zufolge etwa ein halbes Jahr lang fahruntüchtig - wegen möglicher Rhythmusstörungen. Auch dessen sei sich mancher Arzt nicht bewusst.

Setzt sich ein fahruntüchtiger Patient hinters Steuer, drohen ihm im Fall eines Unfalls empfindliche Strafen. Kann er allerdings nachweisen, dass ihn der Arzt nicht oder nicht ausreichend auf die Fahruntüchtigkeit aufmerksam gemacht hat, kann der Mediziner sowohl straf- als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.