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EU plant Richtlinien für Autotuning

30. Jan 2007 11:04

Getunter Golf mit Flügeltüren
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Foto: dpa
Die EU will Gefahren für Sicherheit und Emissionen eines Fahrzeugs minimieren. Besonders beim Chiptuning, Beleuchtungsanlage und Rädern sollen neue Regelungen greifen.
Von Heiko Haupt

Dass Europa zusammenwächst, ist auch an immer neuen Länder übergreifenden Regelungen zu erkennen. Mittlerweile ist die EU sogar im Bereich des Automobil-Tuning aktiv: Ab dem Jahr 2008 soll es europaweite Richtlinien für einen großen Teil der Veränderungen am Fahrzeug geben.

Noch keine Entscheidung

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«Derzeit ist die Sache noch im Fluss. Die Europäische Kommission hat vor etwa einem Jahr angefangen, sich mit dem Thema zu beschäftigen», sagt Hansjörg Köninger, Geschäftsführer des Verbandes deutscher Automobiltuner (VDAT) in Hiltmannsdorf (Bayern). Hintergrund ist die Idee, ein Verbot für bestimmte Teile auszusprechen, die eine Gefahr für Sicherheit und Emissionen eines Fahrzeugs darstellen.

Um welche Teile es sich handeln wird, ist noch nicht endgültig festgelegt. «Es könnte das Thema Chiptuning betreffen», so Köninger. Hier werde von Tunern in einigen Ländern nach dem Grundsatz vorgegangen, dass man für mehr Leistung auch einen erhöhten Abgasausstoß in Kauf nimmt. Das könnte nun eingeschränkt werden.

Beleuchtung kann zur Gefahr werden

Roger Eggers, Sachverständiger des TÜV Nord in Hannover, sieht noch einen weiteren Bereich, der künftig erfasst sein dürfte: «Beim Thema Beleuchtung ist es recht wahrscheinlich, dass dieser Punkt mit aufgenommen wird.» Unsachgemäße Veränderungen an der Lichtanlage stellen eine nicht zu unterschätzende Gefahr im Straßenverkehr dar. Möglich ist auch, dass sogar Sitzbezüge in die Liste aufgenommen werden - und zwar wegen der verbreiteten Seitenairbags in den Sitzen.

Fraglich ist noch, ob künftig EU-weit eine Abnahme von Umbauten durch Sachverständige erforderlich sein wird - was in Deutschland bereits Vorschrift ist. «Es geht darum, ob Teile, von denen eine Gefahr ausgehen kann, nach dem Anbau noch einmal überprüft werden», erklärt Roger Eggers. «Wenn es nicht kontrolliert wird, kann es sein, dass jemand ein Teil fehlerhaft montiert - was dann bei einem neuen Wagen womöglich erst nach drei Jahren bemerkt wird.»

Unklarheit bezüglich der Begriffe

Manchmal wird aber Neues schlimmer beschrieben, als es ist. Das gilt für eine andere europäische Regelung, die schon Realität ist. Dabei geht es um die Räder des Autos - gerade auch im Hinblick auf Nachrüsträder. Hier gingen manche davon aus, dass ein Umrüsten auf schicke Leichtmetallfelgen nicht mehr erlaubt sein könnte.

«Für den Einsatz von Nachrüsträdern ändert sich im Grunde gar nichts», fasst Harald Schmidtke, Sprecher des Zubehör- und Rad-Anbieters Zender in Geilenkirchen (Nordrhein-Westfalen), zusammen. «Grund für die Unsicherheit war bisher Unklarheit bezüglich der Begriffe Identräder und Zubehörräder.»

Zubehörräder sind jene, die von Autofahrern gerne mit größerem Durchmesser und mehr Breite als beim Original ans Auto geschraubt werden. Identräder sind dagegen Nachrüsträder, die mit original Serienwerkzeugen gefertigt wurden, aber nicht ein Markenzeichen oder eine Teilenummer des Fahrzeugherstellers haben. «Diese Räder müssen in den technischen Daten nun absolut identisch sein.» Das dürfte aber den Käufer von Zubehörrädern nicht im Geringsten interessieren. (dpa)



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