Zuviel Alkohol kostet Versicherungsschutz
29. Jan 2007 14:31
 |  Beim Alkoholtest | | Foto: dpa |
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Das Glas zuviel kann für Autofahrer sehr teuer werden. Bei einer zu hohen Alkoholkonzentration während eines Unfalls kann die Versicherung von der Leistungspflicht befreit werden.
Von Thomas FlehmerAlkohol und Autofahren schließen sich eigentlich aus. Doch gerade in der sich anbahnenden Karnevalszeit wird der erhöhte Alkoholpegel oft ignoriert. Dabei steigt das Unfallrisiko sehr schnell. Und nicht immer kommt die Versicherung für den Schaden auf.
Trunkenheitsklausel greift
Stellt sich nach dem Unfall heraus, dass der erhöhte Alkohol-Konsum für den Unfall eindeutig verantwortlich war, greift in der Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung die Trunkenheitsklausel. Sie befreit den Versicherer von seiner Leistungspflicht. Zwar reguliert die Versicherung den Schaden des Unfallgegners, doch wird anschließend der Schädiger in Regress genommen. Bis maximal 5000 Euro darf die Versicherung zurückfordern.
1,1 Promille nur ein Richtwert
Anders ist es bei der Kasko-Versicherung. Weist der Fahrer mehr als 1,1 Promille Alkohol im Blut auf, geht die Rechtsprechung von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. «Dann wird es brenzlig mit der Kasko-Versicherung», sagt Karin Benning, Pressesprecherin der HUK Coburg zur Autogazette. Zwar sei der Wert von 1,1 Promille nur ein Richtwert, aber man könne dann davon ausgehen, dass sich der Anspruch auf eine Versicherung in Schall und Rauch auflöse, so Benning.
Schnelle Ausfallerscheinungen
Der Knackpunkt ist die Ursächlichkeit. Ist erwiesen, dass der Unfall durch Alkoholgenuss verursacht wurde, ist die Sache eindeutig. Dass es keinen eindeutigen Richtwert in der Rechtssprechung gibt, begründet sich in der Tatsache, dass jeder Mensch anders auf Alkohol reagiert. «Manche haben bereits nach einem Glas Sekt Ausfallerscheinungen», sagt Benning. Und wenn dann ein Unfall passiert, ist nicht der Wert von 1,1 Promille maßgebend, sondern die erwiesene Fahruntüchtigkeit.