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Bußgeld für Raser wird verdoppelt

22. Nov 2006 21:26

Autos fahren aus einem Tunnel
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Foto: dpa
Zu schnelles Fahren sowie Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer werden künftig wesentlich härter bestraft. Darauf einigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern.
Raser im Straßenverkehr müssen künftig mit erheblich härteren Strafen rechnen. Dies gilt auch für Autofahrer, die sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen. Darauf verständigten sich am Mittwoch die Verkehrsminister von Bund und Ländern zu Beginn ihrer zweitägigen Konferenz in Berlin. Für Rowdys, die vorsätzlich rasen oder drängeln, werde der Bußgeld-Rahmen bis auf 2000 Euro verdoppelt, teilte Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) mit. Bei Alkohol- und Drogenkonsum sei eine entsprechende Erhöhung von 1500 auf 3000 Euro vorgesehen.

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In die jetzige Vereinbarung soll nach Länderangaben noch die Innenministerkonferenz einbezogen werden, wie die Nachrichtenagentur dpa erfuhr. «Nur wenn es im Portemonnaie wirklich wehtut, werden Verkehrsrowdys ihr Verhalten ändern», sagte Tiefensee, auf den die Initiative im wesentlichen zurückgeht.

Weitere Themen der Konferenz sind die von der Bahn zum Jahreswechsel geplanten Fahrpreiserhöhungen, die geplante Bahnprivatisierung und die von den Ländern geforderte Dynamisierung der vom Bund gekürzten Nahverkehrsmittel. Mit den zunehmenden Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot für Lkw sowie einem Überholverbot für schwere Brummis auf zweispurigen Autobahnen sollen sich Länder-Arbeitsgruppen in den kommenden Wochen befassen.

«Hart vorgehen»

Zur Anhebung des Sanktionsobergrenzen bei schweren Verkehrsverstößen sagte Tiefensee: «Ich bin davon überzeugt, dass dies im Interesse der überwiegenden Mehrheit der vernünftigen Autofahrer ist. (...) Die schweren, oft tödlichen Unfälle verursachen Raser, Drängler und häufig auch Drogenkonsumenten. Dagegen müssen wir hart vorgehen.»

Im vergangenen Jahr starben mehr als 5300 Menschen auf deutschen Straßen, mehr als 80 000 wurden laut Tiefensee schwer verletzt. Der Bußgeldkatalog war zuletzt im Jahr 1990 grundlegend angepasst worden. Seither hätten die Strafen ihre Abschreckungswirkung zum Teil eingebüßt. Verwarnungsgelder würden zunehmend bewusst in Kauf genommen.

Hauptursachen für Unfälle

«Es geht nicht darum, den Bürgern in die Tasche zu greifen», sagte Tiefensee. «Die Verkehrsminister sind sich einig, die Bußgelder vor allem da zu erhöhen, wo die Hauptursachen für Verkehrsunfälle liegen. Deswegen bleiben die Strafen zum Beispiel für Fußgänger, die unachtsam über den Radweg laufen, unverändert.»

Zugleich appellierte der Minister an die Länder, das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw nicht auszuhöhlen. Sie sollten mit Ausnahmeregelungen restriktiv umgehen. Verderbliche Lebensmittel etwa müssten auch weiterhin an diesen Tagen transportiert werden können. «Leichtverderbliche Autofelgen aber gibt es nicht. Auch dafür sind aber dem Vernehmen nach an einigen Stellen Ausnahmegenehmigungen von Landesverkehrsministern erteilt worden», kritisierte Tiefensee. «Das ist inakzeptabel.» In Brüssel sei das Fahrverbot gerettet worden. Wenn es aber immer häufiger durch Ausnahmen umgangen werde, «war unser Sieg in Brüssel vergeblich».(nz)



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