Werkstatt muss fehlerfreie Arbeit beweisen
17. Mrz 2006 10:45
 |  Ein Mechaniker zieht die Schrauben eines Vorderrades fest. | | Foto: dpa |
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Nicht selten bleiben Autofahrer nach einem Unfall auf den Kosten sitzen – obwohl sie keine Schuld trifft. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab nun einem Kläger Recht, dessen Vorderrad sich bei Tempo 100 gelöst hatte.
Nach einem Unfall muss eine Autowerkstatt unter Umständen beweisen, dass sie Arbeiten fehlerfrei ausgeführt hat. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil (Az.: I 23 U 16/05) entschieden, auf das der ADAC in München hinweist. Im konkreten Fall hatte sich bei einem Auto bei Tempo 100 das linke Vorderrad gelöst - elf Monate zuvor war das Fahrzeug in einer Werkstatt tiefer gelegt worden. Den Sachschaden von 2000 Euro klagte der Autobesitzer vor Gericht ein: Die Werkstatt hätte unsauber gearbeitet.
Nicht sachgerecht gearbeitet
Die Richter gaben dem Kläger Recht. Die Tatsache, dass sich elf Monate nach dem Werkstattaufenthalt Befestigungsschrauben gelöst haben, seien «Anscheinsbeweis» dafür, dass die Mechaniker die Schrauben nicht sachgerecht angebracht hätten. Ein Sachverständiger bestätigte dies. Die Werkstatt konnte hingegen nicht beweisen, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden waren. (nz)