Kabinett führt Umweltplaketten ein
22.02.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Vorgesehen sind nach Angaben des Bundesumweltministeriums fünf Schadstoffklassen und vier unterschiedliche, nummerierte Plaketten. Sie zeigen an, welche EU-Abgasnorm der Wagen einhält. Alte Autos mit hohen Schadstoffwerten, die noch nicht einmal die Euronorm 2 schaffen, erhalten keine Plakette. Dies betrifft nicht nur alte Diesel, sondern auch Benziner ohne geregelten Katalysator.
Wer Euronorm 2, 3 oder 4 einhält, kann eine entsprechende Plakette bekommen. Plakette fünf soll den saubersten Diesel-Autos mit Partikelfilter sowie Benzinern mit geregeltem Katalysator und schadstoffarmen Gas- oder Elektrofahrzeugen vorbehalten sein, bei denen Feinstaub kein Thema ist. Wer einen Rußfilter nachrüstet, soll seine Einordnung verbessern können. Die weißen Plaketten mit schwarzen Ziffern sollen von den Landesbehörden und den rund 30.000 ASU-Prüfstellen ausgegeben werden. Ob man sie beantragt, bleibt den Autofahrern überlassen. Sie tragen dann aber das Risiko, bei einem Fahrverbot ohne Plakette nicht fahren zu dürfen. Wer bei welcher Feinstaubbelastung noch auf die Straße darf, sollen die «nach Landesrecht zuständigen Behörden» entscheiden.
Ein erster Anlauf für eine solche Verordnung im rot-grünen Kabinett war im August 2005 an Einwänden von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) wegen «zu viel Bürokratie» gescheitert.
«Ohne Ansehen von Ursache und Wirkung soll damit an einer Stelle regulierend eingegriffen werden, die weder klar definiert, noch wissenschaftlich begründet und nur zu Lasten der Autofahrer mit großem bürokratischem Aufwand umsetzbar ist», schreibt der AvD. Der Autoclub wirft der Politik vor, «sich mit der angestrebten Plakettenflut vor der längst überfälligen Förderung des Dieselrussfilters zu drücken und gleichzeitig ausgerechnet die einkommensschwachen Autofahrer zum Neukauf von Fahrzeugen zu zwingen».
Aus Sicht des AvD seien Fahrverbote für die Reduktion der Feinstaubbelastung keine Lösung. Zum einen sei der Pkw-Verkehr nur zu einem kleinen Teil an der Feinstaubbelastung beteiligt, zum anderen verhindert ein Fahrverbot für bestimmte Straßen nicht die allgemeine Belastung, sondern verlagert nur die Emissionen in andere Bereiche und verschleiert die Realität an den Messpunkten. Deshalb fordert der AvD den Bundesrat auf, die Lösung abzulehnen und stattdessen endlich den Weg für die Förderung des im europäischen Ausland längst gängigen Dieselrusspartikelfilters frei zu machen.

