netzeitung.deDrogen am Steuer ein Schwerpunkt

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Zukünftig soll es Grenzwerte nicht nur für Cannabis geben. (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Zukünftig soll es Grenzwerte nicht nur für Cannabis geben.
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Beim diesjährigen Verkehrsgerichtstag beraten Fachleute über weitere Richtlinien. Deutsche Verkehrssünder sollen zukünftig auch im Ausland belangt werden können.

Drogen am Steuer sind ein Schwerpunkt des diesjährigen Verkehrsgerichtstages in Goslar. Die Teilnehmer wollen darüber diskutieren, wie eine Untergrenze zum Nachweis von Rauschgift festgelegt werden kann. Einen solchen Grenzwert hat das Bundesverfassungsgericht zwar für Cannabis bestimmt - nicht aber für andere Drogen. Zum 44. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten von diesem Mittwoch bis Freitag rund 1500 Fachleute aus Ministerien, Verbänden und Behörden.
EU-weite Vollstreckung geplant
Weiteres Thema ist die geplante EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen. Bisher können die Verkehrssünden deutscher Autofahrer im Ausland nur an Ort und Stelle geahndet werden. Doch von 2007 an sollen diese Geldbußen deutsche Behörden eintreiben. Ein Problem dabei sei, dass in den verschiedenen Ländern die Verkehrsregeln und die Höhen der Geldstrafen unterschiedlich seien, sagte der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Friedrich Dencker. Der ADAC sieht in der neuen Regelung einen «Freibrief zum Abkassieren deutscher Autofahrer».

Auch die Datenkommunikation zwischen Fahrzeugen wird die Experten beschäftigen. Technische Möglichkeiten, die der Sicherheit dienen sollen, beinhalteten auch Gefahren, erläuterte Professor Dencker: «Die Sammlung von Daten bringt natürlich Probleme mit dem Datenschutz mit sich.» So gebe es Befürchtungen des Datenmissbrauchs.

Empfehlungen mit Gewicht
Die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages haben häufig Anstöße für Gesetzesänderungen gegeben. Beispiele sind das Handyverbot beim Autofahren oder die Herabsetzung der Alkohol-Promillegrenze auf den Wert 0,5. (nz)