Nur ein Guckloch reicht nicht aus
21. Dez 2005 10:31
 |  Eine Frontscheibe wird von Eis und Schnee befreit. | | Foto: dpa |
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Bei Eis und Schnee muss die Frontscheibe vor Fahrtantritt ordentlich gesäubert werden. Die Polizei kann ein Bußgeld verlangen, wenn trotz schlechter Sicht gefahren wird.
Autofahrern, die zu faul zum Freikratzen ihrer vereisten Fensterscheiben sind, droht ein Bußgeld. Windschutzscheibe und Seitenfenster müssen laut ADAC weitgehend eisfrei sein. Ein Guckloch reicht auf keinen Fall aus.
Wer beim Kratzen spart und erwischt wird, muss nach Angaben des Autoclubs mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Wird man unverschuldet in einen Unfall verwickelt, kann eine Mithaftung drohen, wenn wegen ungenügender Sicht zu spät reagiert wurde. Verfügt der Fahrer über ein Auto mit beheizbarer Heckscheibe, kann man sich laut ADAC das Kratzen zumindest hinten sparen. Durch frei gekratzte Außenspiegel sei laut Gesetzgeber genug Sicht vorhanden, um die Heckscheibe zu vernachlässigen. Dennoch sei es mit Blick auf die Verkehrssicherheit ratsam, auch die hintere Scheibe von Eis und Schnee zu befreien. (nz)