Autoschlüssel auf Tresen vergessen: Keine grobe Fahrlässigkeit
11.04.2005
Herausgeber: netzeitung.de
Das Gericht gab der Klage eines Gaststättenbetreibers gegen seine Versicherung statt. Der Mann hatte den Schlüsselbund, an dem sich neben den Schlüsseln zu Wohnung und Gaststätte auch seine Pkw- Schlüssel befanden, auf den Tresen gelegt. Dort stahl sie ein Unbekannter und entwendete dann das Auto. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu übernehmen, da der Mann den Diebstahl grob fahrlässig begünstigt habe.
Das OLG teilte diese Einschätzung aber nicht. Weder sei der Kläger verpflichtet gewesen, die Fahrzeugschlüssel gesondert aufzubewahren, noch habe er damit rechnen müssen, dass in dem gut ausgeleuchteten Lokal jemand die auf den Tresen liegenden Schlüssel an sich nehmen würde. Der Kläger habe vielmehr darauf vertrauen dürfen, dass das Entdeckungsrisiko einem potenziellen Dieb zu hoch gewesen sei. (nz)

