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Warnung vor Mogelpackung beim Reifenkauf

09. Sep 2004 10:59

Autoreifen sollten beim Kauf nicht älter als zwei Jahr sein.
Foto: ddp
Autoreifen sollten beim Kauf auf keinen Fall älter als zwei Jahre sein. Darauf weist der ADAC hin. Ältere Pneus entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik.
Käufer von Neureifen sollten beim Händler auf jeden Fall nach dem Alter der Reifen fragen. Sie sollten auf Produkten bestehen, die nicht älter als zwei Jahre sind. Darauf weist der ADAC mit Blick auf ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Krefeld (Az.: 82 C 460/02) hin. Danach dürfen Pneus ohne besondere Kennzeichnung selbst dann als Neureifen verkauft werden , wenn sie 5 Jahre gelagert wurden.

Nutzungsdauer halbiert sich

Aus Sicht des Automobilclubs muss der Verbraucher unabhängig von Veränderungen der Produkteigenschaften während der Lagerung beim Kauf fünf Jahre alter «Ladenhüter» deutliche Nachteile in Kauf nehmen. Da Reifen spätestens 10 Jahre nach der Herstellung ausgetauscht werden sollten, halbiert sich die Nutzungsdauer dieser lange gelagerter Reifen.

Der Verbraucher wird dadurch zum Wechsel wenig gefahrener Winterreifen mit ausreichendem Profil gezwungen. An bestimmten Anhängern sind über 6 Jahre alte Reifen gar nicht zulässig. Diese fünf Jahre alten «Neureifen» können also nur ein Jahr gefahren werden. Zudem entsprechen ältere Reifen nicht mehr dem Stand der Technik.

Beim Kauf sollten Verbraucher auf das Produktionsdatum achten: Die so genannte DOT-Nummer ist auf einer Reifenflanke abzulesen. Die ersten 2 Ziffern stehen für die Kalenderwoche, die letzten 2 für das Herstellungsjahr (z.B. 3704: 37. Woche, Jahr 2004). (nz)



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