Im Ausland:
Hohe Strafen für Verkehrsdelikte
23.06.2009
Herausgeber: netzeitung.de
Im Ausland werden die Verstöße zumeist härter geahndet
Foto: ADAC
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Autofahrer, die im Ausland einen Verkehrsverstoß begangen haben, werden sich nach der deutschen Rechtsprechung sehnen. In anderen europäischen Ländern drohen bei Verstößen je nach Schärfe Zwangsenteigung des Autos und Gefängnis.
Bei Verkehrsverstößen im Ausland drohen zum Teil deutlich heftigere Strafen als in Deutschland. Darauf weist der TÜV Rheinland in Köln hin. So können die Ordnungshüter zum Beispiel in Italien bei Alkoholfahrten mit mehr als 1,5 Promille im Blut das Fahrzeug enteignen und zwangsversteigern lassen. In Spanien drohten Verkehrssündern bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 60 Stundenkilometern über dem erlaubten Tempo drei Monate Gefängnis.
Über Vorschriften vorher informierenAndere Regelungen und Strafen als in Deutschland gibt es laut dem TÜV zum Beispiel auch beim Warnwesten-Gebrauch und dem Telefonieren am Steuer. Gut beraten ist daher, wer sich vor dem Start in sein Urlaubsland über die dort geltenden Verkehrsvorschriften informiert. (dpa/tmn)