Umzug mit dem Nummernschild:
Ungewisse Zukunft einer Neuregelung
08.08.2008
Herausgeber: netzeitung.de
Für Autobesitzer ist es seit Jahrzehnten eine ungeliebte Selbstverständlichkeit: Wird der Wohnort gewechselt, muss auch der Wagen umgemeldet werden - und er braucht außerdem ein neues Kennzeichen, das gegen bares Geld beim Schildermacher zu erstehen ist. Kürzlich allerdings schien es, als hätte der Gesetzgeber ein Einsehen. Eine neue Regelung soll es künftig erlauben, beim Umzug
innerhalb eines Bundeslandes das alte Kennzeichen zu behalten.
Doch ein Wunschkennzeichen hatte ausgedient, wenn es zum Umzug in einen anderen Landkreis kam. «Dabei stellte sich zum Beispiel die Frage, warum jemand immer wieder ein neues Kennzeichen bekommt, wenn er zum Beispiel jedes Jahr umzieht», so ADAC-Jurist Markus Schäpe in München. Die Lösung soll nun eine Ausnahmeregelung im Paragrafen 47 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bringen, die zum 1. September 2008 wirksam wird. Ab dann dürfen die obersten Behörden der einzelnen Bundesländer entscheiden, ob eine Neuzuteilung des Kennzeichens bei jedem Wechsel des Zulassungsbereiches innerhalb des Bundeslandes notwendig ist, oder ob man dem Halter den Schilderkauf erspart.
Ist ein Fahrzeug in einer versicherungsgünstigen ländlichen Gegend zugelassen und der Fahrer zieht in eine in Sachen Prämie teurere Großstadt um, möchte die Versicherung das natürlich wissen - auch wenn das Kennzeichen sich nicht ändert. Die Vernetzung ermöglicht es den Versicherern, an diese Informationen zu gelangen: «Man kann so einen niedrigen Tarif nicht in eine Großstadt mitnehmen, die Versicherer werden daher von den Zulassungsstellen nun unterrichtet», sagt Katrin Rüter de Escobar, Sprecherin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.

