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Wohnwagen nach Winterlager:
Kasko-Versicherung haftet nicht für Schäden
07. August 2008, 12:08
 | Für einen abgemeldeten Wohnwagen kommt die Kaskoversicherung nicht auf. Ist der Wagen auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager, lohnt sich eine andere Versicherung. |
Nur auf einem offiziellen Campingplatz greift die Campingversicherung
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| Foto: dpa |
Nur eine Campingversicherung haftet, wenn ein abgemeldeter Wohnwagen auf einem Dauerstellplatz beschädigt wird. Die Kasko-Versicherung kommt dann nicht auf. Voraussetzung ist allerdings, dass sich der Wagen auf einem offiziellen Campingplatz oder im Winterlager befindet. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin. Dabei greift der Versicherungsschutz auch, wenn der Besitzer nicht vor Ort ist. Und versichert ist der Wagen dann auch bei einem Transport, bei dem er nicht auf der eigenen Achse rollt.
Kasko bei Anmeldung sinnvoll
Die Campingversicherung kommt nicht nur für Schäden am Wohnwagen selbst auf - etwa durch Hagel oder Vandalismus -, sondern auch für Beschädigungen an Zelten, Unterhaltungselektronik oder dem beweglichen Inventar. Bis zu einem gewissen Alter werde üblicherweise der Neuwert erstattet, erläutert der Bund der Versicherten. Meistens enthielten die Verträge aber eine Selbstbeteiligungs-Klausel.
Wird der Wohnwagen wieder angemeldet und rollt auf eigenen Rädern, sind eine Kfz-Haftpflicht und eine Kaskoversicherung sinnvoll. Über die Kaskoversicherung können der Wohnwagen und alles, was mit ihm fest verbunden ist, versichert werden. Die Kfz-Haftpflicht reguliert Schäden bei anderen. (dpa/tmn)
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