header linksheader logoheader rechts
nav headEin Produkt der Netzeitung
nav soft nav soft
Lesezeichen anlegen:
Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews

Urteil zu Unfallersatztarif:

Volle Abrechnung der Mietwagenkosten

23. Juli 2008, 12:45
Mietwagen als Unfallersatz Nach einem Unfall kommt es auf eine penible Kommunikation zwischen Geschädigtem und Versicherung an, etwa bei der Übernahme von so genannten Unfallersatzleistungen.
Mietwagen als Unfallersatz
 
Foto: dpa


Ein Autofahrer, der unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten hat, kann mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Mietwagenkosten auch dann voll abrechnen, wenn er den - hier im Vergleich zum Normaltarif doppelt so teuren - Unfallersatztarif gewählt hatte. Dies dann, wenn er bereits drei Jahre zuvor nach einem unverschuldeten Unfall den Unfallersatztarif - wenn auch mit einer anderen Versicherungsgesellschaft - unbeanstandet abgerechnet hatte.

Versäumnis des Versicherers

Mehr zum Thema
  • So fahren Sie richtig versichert in die Ferien
  • Unlauterer Rabatt
  • Unbedingt am Unfallort bleiben

  • In dem Fall hatte es die Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers nach Ansicht des Oberlandesgerichts Dresden (Az.: 7 U 131/08)versäumt, den geschädigten Autofahrer rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass sie nicht bereit sei, überhöhte Preise eines Unfallersatztarifs zu übernehmen. Daher entschieden die Richter im Sinne des Autofahrers. (AG)

       
    line
    line
        
    line
    drucken » Artikel drucken
    line
    drucken » Artikel versenden
    line line
    Mehr im Ressort
    Zum Artikel
    line
    Zum Artikel
    line
    Zum Artikel
    line
    Zum Artikel
    line
    Zum Artikel
    line
    Zum Artikel
    line
    Zum Artikel
    greyline
    Partnerlinks
    • Goodwheel.de
    • Reifen
      Shop für Sommer- und Winterreifen führender Marken.
    greyline greyline greyline
    greyline