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Bund der Versicherten:
Schwitzen oder Rutschen
15. Mai 2008, 12:12
 | Man darf, aber man muss, oder sollte besser keine Gummilatschen beim Autofahren an den Füßen tragen, finden die Versichertenvertreter. Ein Verbot gebe es allerdings nicht. |
Ärger?
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| Foto: dpa |
Wer im Sommer mit Gummilatschen oder Sandalen Auto fährt, gefährdet sich und andere Verkehrsteilnehmer. Er verliert dabei allerdings nicht seinen Versicherungsschutz. Darauf weist der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg hin.
Keine Schuhwerkvorschriften
Es gebe für private Fahrer keine Vorgaben an das Schuhwerk, erklären die Experten. Daher übernehme die Kfz-Haftpflicht unabhängig davon einen Unfallschaden. Der Vereinigung sei kein Gerichtsfall bekannt, in dem das Tragen von Flip-Flops am Steuer als grob fahrlässig bewertet worden wäre. Allerdings rutsche der Fuß in Flip-Flops oder Sandalen rasch von den Pedalen, warnt die Organisation. Auch dünne Riemchen könnten sich dort leicht verfangen und so zu einer Gefahr werden. (dpa/gms)
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